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Ihre -Nachrichten für 2012

Das Jahr 2012 bringt wieder zahlreiche neue Gesetze und Änderungen. Die wichtigsten Informationen für das neue Jahr lesen Sie hier.

  • GRÜNDERZUSCHUSS: Mit dem neuen Gesetz "Zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" wird der Gründungszuschuss eine optionale Leistung der Jobagentur. Die Beantragung dieser Ermessensleistung ist nur noch erfolgreich, wenn ein Restanspruch auf ALG I in Höhe von 150 Tagen (statt bisher 90 Tagen) besteht und wird nur für 6 anstatt 9 Monate gewährt. Die Höhe des Zuschusses bleibt unverändert und richtet sich nach dem jeweiligen ALG-Anspruch zuzüglich einer monatlichen Pauschale (Aufbauförderung) i.H.v. 300 € für die Sozialversicherung. Die Verlängerung der Aufbauförderung kann nach Ablauf des Gründerzuschusses künftig für weitere 9 statt bisher 6 Monate beantragt werden.
  • GRÜNDERCOACHING: Das Gründungscoaching Deutschland aus Arbeitslosigkeit mit einem Beratungszuschuss i.H.v. 90 % kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Bewilligung für den Gründungszuschuss vorlegt werden kann. Daher bedeutet die Einschränkungen des Gründerzuschusses auch die Erschwernis eines Zugangs zu geförderten Beratungsleistungen. Die hälftige Beratungsförderung für Existenzgründer innerhalb der ersten 5 Geschäftsjahre ist davon nicht betroffen. Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit mit einem Zuschuss von max. 3.000 €.
  • LOHNUNTERGRENZE ZEITARBEIT: Die Bundesregierung hat einen neuen Mindestlohn für die Branchen Zeitarbeit, Gebäudereinigung sowie das Dachdeckerhandwerk gesetzlich verankert. Für die Zeitarbeit wird ab 2012 ein Mindestlohn von 7,89 € im Westen und 7,01 € im Osten gesetzlich vorgeschrieben. Ab November 2012 steigt diese Grenze dann auf 8,19 € im Westen und 7,50 € im Osten. Im Dachdeckerhandwerk gilt bundesweit eine Untergrenze von 11 €. Gebäudereiniger sind ab 2012 ein Mindestlohn für die Innenreinigung von 8,82 € in Westdeutschland und 7,33 € in Ostdeutschland zu zahlen. In der Glas- und Außenreinigung bleibt der Mindestlohn unverändert bei 11,33 € im Westen und 8,88 € in den neuen Bundesländern.
  • MINIJOB: Die Regierung hat sich auf die Anhebung der Minijobgrenze um 50 € auf 450 € geeinigt. Für die Midijobber wird die Verdienstgrenze um den gleichen Betrag von 800 auf 850 € steigen. Diese Einigung muss jedoch erst durch entsprechende Gesetze ratifiziert werden.
  • REISEKOSTENPAUSCHALE AUSLAND: Das Bundesministerium für Finanzen hat neue Pauschalbeträge für Reisekosten ab 2012 herausgegeben, die bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen anzuwenden ist. Damit ändern sich die steuerlich anerkannten Pauschalen für Verpflegung und Übernachtung für fast 60 Staaten
  • INSOLVENZGELDUMLAGE: Wegen dem Überschuss aus der Insolvenzgeldumlage 2010 wurde diese 2011 ausgesetzt. Da dieser Überschuss zu rund 50 % durch Insolvenzgeld im Jahre 2011 aufgebraucht wurde muss 2012 wieder die Insolvenzgeldumlage gezahlt werden. Diese wird 0,04 % auf das rentenversichungspflichtige Entgelt betragen. Diese Umlage wird von den Arbeitgebern bezahlt.
  • BUNDESFREIWILLIGENDIENST: Der Familienlastenausgleich nach § 31 EStG wird um den neu eingeführten Bundesfreiwilligendienst und um den Internationalen Jugendfreiwilligendienst erweitert. Unter Familienleistungsausgleich versteht man verschiedene, die Familie betreffende steuerliche und soziale Regelungen und Leistungen, die den Mehraufwand durch Kinder ausgleichen sollen.
  • STEUERFREIBETRAG: Der Steuerfreibetrag bleibt 2012 stabil, 2013 wird er voraussichtlich um 100 € erhöht.
  • MINISTEUERERKLÄRUNG: Mit dem amtlich vorgeschriebenen "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" bzw. dem "Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" können Arbeitnehmer steuermindernde Umstände durch einen Freibetrag bereits in der Lohnabrechnung 2012 berücksichtigen lassen. Ohne diesen Freibetrag kann sich der Steuerpflichtige zu viel einbehaltene Lohnsteuer erst mit der Einkommensteuererklärung zurückholen. Durch die Berücksichtigung des Freibetrages wird weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn einbehalten und dem Arbeitnehmer verbleibt ein höheres Nettogehalt. Ebenfalls positiven Einfluss hat der Freibetrag auch auf andere staatliche Leistungen, wie dem Elterngeld. Das Formular finden Sie auf der Website: www.formulare-bfinv.de
  • ELEKTRONISCHES LOHNSTEUERABZUGSVERFAHREN: Das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren wird erneut verschoben. Grund für die Verzögerungen sind technische Probleme und fehlerhafte gespeicherte Lohnsteuerabzugsmerkmale, die dem Arbeitgeber eigentlich ab dem 1. Januar 2012 zum elektronischen Lohnsteuerabzug zur Verfügung gestellt werden sollten. Daher werden die 2011 festgelegten Lohnsteuerabzugsmerkmale bis zur Einführung des neuen Abrufverfahrens im Jahre 2013 weiter genutzt.
  • DATENSCHUTZ ELStAM: Die gemäß § 39e EStG in der Datenbank gespeicherten Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) beinhalten neben steuerlich relevanten Daten weitere, zum Teil sensible personenbezogene Daten etwa zu Religionszugehörigkeit, Familienstand oder Angehörigen. Damit werden die vormals dezentral bei den Finanzämtern gespeicherten Daten erstmalig in einer zentralen Datenbank erfasst. Diese Datenbank wird sensible Lohnsteuerdaten von mehr als 40 Millionen Arbeitnehmern enthalten und bundesweit rund vier Millionen Arbeitgebern zur Verfügung stehen. Ein Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale soll nur möglich sein, wenn sich der Arbeitgeber oder ein von ihm beauftragter Dritter authentifiziert und seine Steuernummer mitteilt. Das vorgesehene Verfahren muss jedoch gewährleisten, dass nur befugte Arbeitgeber die Datensätze abrufen können. Arbeitnehmer können nach einer mit § 52b Absatz 8 EStG neu eingeführten Regelung die Bereitstellung dieser Daten über das zuständige Finanzamt allgemein sperren oder die Bereitstellung nur für bestimmte Arbeitgeber freigeben (Positivliste) bzw. ausschließen (Negativliste).
  • E-BETRIEBSPRÜFUNG LOHN: Mit Beginn 2012 wird in der Sozialversicherung die optionale Möglichkeit der elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) eingeführt. Das Verfahren sieht die Annahme der zur Durchführung einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV notwendigen Arbeitgeberdaten im elektronischen Verfahren vor. Die Übersendung der Daten soll im unter Nutzung des eXTra-Verfahrens (einheitliches XML-basiertes Transportverfahren) ermöglicht werden, das bereits in bei Meldeverfahren in der Sozialversicherung (z. B. Sofortmeldung) verwendet wird.
  • GRUNDERWERBSTEUER: Grunderwerbsteuer wird in Baden-Würtemberg, Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz auf 5 % angehoben.
  • VERBRAUCHERZENTRALE: Ab 2012 müssen die kostenpflichtigen Beratungen mit 19 % versteuert werden, statt wie bisher mit 7 %. Somit erhöhen sich die Gebühren für Ratsuchende.
  • STROMPREISE: Die Netzbetreiber haben für 2012 die Erhöhungen der Netznutzungsentgelte von durchschnittlich 6,5 % angekündigt. Die Netzbetreiber waren bisher gesetzlich verpflichtet gewesen, ihre Netzentgelte pauschal um 1,25 Prozent pro Jahr zu senken. Dieser Regelung hat der Bundesgerichtshof 2011 allerdings widersprochen. Durch diese Preiserhöhungen zahlte ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh künftig rund 35 € brutto mehr. Ein weiter Grund für die Teuerung ist, dass die Umlage für erneuerbare Energien (EEG-Umlage) von 3,53 Cent/kWh auf 3,592 Cent/kWh im Jahr 2012 steigt.
  • KIRCHENSTEUER AUF KAPITALEINKÜNFTE: Die Kirchensteuer auf Kapitaleinkünfte soll zukünftig durch ein automatisiertes Abzugsverfahren bei den Banken eingezogen werden. Dies betrifft die mit der Abgeltungssteuer belegten Kapitalerträge. Daher müssen Steuerpflichtige zukünftig Ihre Bank über Ihre Religionszugehörigkeit informieren.
  • KOSTEN ERSTAUSBILDUNG: Die Kosten eines Studiums oder der ersten Berufsausbildung sind nach Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 28.7.2011 als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar. Das Finanzministerium hat das das Urteil aber mit einem Nichtanwendungserlass belegt. Zugleich wird es aber ab 2012 eine Erhöhung des Sonderausgabenabzugs für Ausbildungskosten von derzeit 4.000 auf 6.000 € geben.
  • E-RECHNUNG: Rückwirkend ab dem 1. Juli 2011 müssen bei elektronischen Rechnungen nicht mehr durch Zertifikate oder Signaturen aufwendig die Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts belegt werden. Eine bestimmte Technologie wird nicht mehr vorgeschrieben. Wichtig ist nur, dass sich die Unternehmer eines innerbetrieblichen Kontrollverfahrens bedienen. Das Verfahren muss sicherstellen, dass ein verlässlicher sogenannter Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung vorhanden ist. Das bedeutet nichts anderes als die Fortsetzung des bewährten bisherigen Ablaufs: die Kontrolle vom Eingang der Leistung bis zur Bezahlung der Rechnung.
  • RUNDFUNKBEITRAG: Ab 2013 wird eine Pauschalabgabe pro Haushalt oder Betriebsstätte bei Firmen vorgesehen. Der Monatsbeitrag von 17,98 € wird beibehalten. Betriebe zahlen nach folgender Staffelung folgende Beiträge:
    • 1. mit keinem oder bis vier Beschäftigten ein Drittel des Rundfunkbeitrags,
    • 2. mit fünf bis 14 Beschäftigten einen Rundfunkbeitrag,
    • 3. mit 15 bis 49 Beschäftigten zwei Rundfunkbeiträge,
    • 4. mit 50 bis 249 Beschäftigten vier Rundfunkbeiträge.

    Beschäftigte laut Rundfunkstaatsvertrag sind alle im Jahresdurchschnitt des vergangenen Kalenderjahres sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne Auszubildende. Eingetragene gemeinnützige Vereine und Stiftungen oder Einrichtungen zahlen maximal eine Rundfunkgebühr. Durch jedes betriebliches Kfz entsteht zusätzliche ein-Drittel-Gebühr. Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet und muss in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate geleistet werden. Die Meldung der Betriebstätte, Kfz oder eine Änderung der Beschäftigtenzahl obliegt dem natürlichen oder juristischen Inhaber des Betriebs. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, sind der zuständigen Landesrundfunkanstalt der ARD allerdings bereits ab 2012 auf Verlangen alle Tatsachen anzuzeigen, die für die ab 2013 geltende Beitragspflicht relevant sind. Für private Rundfunkteilnehmer erfolgt eine einmalige Übermittlung der Daten aller volljährigen Personen von den Meldebehörden an die zuständige Landesrundfunkanstalt.

  • E-BILANZ: Ab 2012 sind nun Unternehmen verpflichtet, für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, ihre Bilanzen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
  • ISTVERSTEUERUNG: Nach dem Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes wird die bis Ende 2011 befristete Regelung für die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten maßgebliche Umsatzgrenze von 500 Tsd. € auf Dauer beibehalten.
  • ELSTERZERTIFIKAT: Immer mehr Steueranmeldungen werden durch den elektronische Versand ermöglicht, zum Beispiel die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Dauerfristverlängerung, die Zusammenfassende Meldung, die Lohnsteuer-Anmeldung, die Lohnsteuerbescheinigung, die Kapitalertragsteuer-Anmeldung nach dem EStG, die Kapitalertragsteuer-Anmeldung nach dem InvStG, Anmeldung über den Steuerabzug nach § 50a EStG und Einspruch oder den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Steuerdaten sind jedoch persönlich und sensibel, daher werden bereits jetzt und zukünftig immer mehr Daten mit Hilfe eines ELSTER-Zertifikats ausgetauscht. Dieser Zertifikatsschlüssel bietet höchste Sicherheit für die Unternehmen und Finanzverwaltungen und ermöglicht die völlig papier- und unterschriftlose Steuermeldung. Das für die Identität wichtige Elster-Zertifikat ist und wird dabei immer mehr verpflichtend notwendig.
  • REVERSE-CHARGE-VERFAHREN: Mit Wirkung vom 1. Juli 2011 ist der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierte Schaltkreise erweitert worden. Nicht darunter fallen Geräte, die reine Daten übertragen, ohne diese in akustische Signale umzusetzen z. B. MP3-Player, Navigationsgeräte oder Spielekonsolen. Die in Rechnung zu stellenden Bemessungsgrundlag muss für einen zusammenhängenden wirtschaftlichen Vorgang mindestens 5.000 € betragen.
  • KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG: Die Bemessungsgrenze wird einheitlich in ganz Deutschland um 112,50 € auf 3.825 € monatlich angehoben. Daraus ergeben sich Aufschläge in der Kranken- und Pflegeversicherung.
  • RENTEN- UND ARBEITSLOSENVERSICHERUNG: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt nur für die alten Bundesländer um 100 € auf 5.600 € im Monat, im Osten bleibt die Grenze bei 4.800 €. Dadurch steigen die Sozialabgaben für Besserverdienende. Der Beitragssatz in der Rentenversicherung wird von 19,9 auf 19,6 % gesenkt. Die Ermäßigung soll Anfang 2012 wirksam werden und allen Versicherten zugutekommen.
  • SOZIALAUSGLEICH: Der Sozialausgleich soll verhindern, dass einkommensschwache Versicherte durch Zusatzbeiträge bei der Krankenkasse finanziell überfordert werden. Die Schätzerkreis hat festgestellt, dass die Gelder des Gesundheitsfonds ausreichen und den durchschnittlichen Zusatzbeitrag ab 1. Januar 2012 mit 0 Euro festgelegt, sodass auch für das Jahr 2012 der Sozialausgleich nicht durchzuführen ist. Im Nachteil sind Versicherte, die einen Zusatzbeitrag leisten müssen. Betroffen sind vorrangig Versicherte einer Vielzahl von Betriebskrankenkassen.
  • SOZIALAUSGLEICH FÜR AG: Dementsprechend entfällt auch eine zusätzliche Meldepflicht für Arbeitgeber. Nur in besonderen Fällen, z.B. wenn der Arbeitgeber Kenntnis über weitere beitragspflichtige Einnahmen bekommt, ist er verpflichtet, eine monatliche Meldung (GKV-Monatsmeldung) abzugeben.
  • BEZUGSGRÖSSE SOZIALVERSICHERUNG: Die Bezugsgröße nach dem SGB IV, die unter anderem als Berechnungsgrundlage für die Rentenversicherung von Selbstständigen ist, erhöht sich für das Jahr 2012 von 2.555 € auf 2.625 € monatlich. Die Bezugsgröße im Osten bleibt mit 2.240 € monatlich stabil.
  • KÜNSTLERSOZIALKASSE: Die Künstlersozialabgabe bleibt für das Jahr 2012 mit 3,9 % auf niedrigem Niveau konstant.
  • ELENA: Das bestehende Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) wurde aufgehoben. Es ist davon auszugehen, dass die ELENA-Meldungen noch vor Jahresende eingestellt und alle übermittelten Lohndaten gelöscht werden.
  • UMSATZSTEUER HEILBEHANDLUNGEN: Wichtige umsatzsteuerbefreite Dienstleistungen von Physiotherapeuten, Masseuren und ähnlichen Heilberufen werden ab 1. Januar 2012 mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% steuerpflichtig. Diese Steuerpflicht gilt für Behandlungen, die von den Patienten selbst bestellt und bezahlt werden und keinen unmittelbaren Krankheitsbezug haben, von Ärzten und Kliniken verschriebene Heilbehandlungen oder Heilbehandlungen im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme bleiben weiter umsatzsteuerfrei.
  • ARBEITNEHMERPAUSCHBETRAG: Die sogenannte Werbekostenpauschale steigt bereits rückwirkend ab 2011 von 920 € auf 1.000 €. Die finanzielle Entlastung für das Jahr 2011 ist in der Lohnabrechnung Dezember 2011 erfolgt. Durch einen einmaligen Ausgleichsbetrag von 80 € ergibt sich so ein Lohnvorteil.
  • RENTE: Ab Mitte 2012 soll voraussichtlich die Rente von 2,3 % im Westen und 3,2 % im Osten angehoben werden. Gleichzeitig steigt das gesetzliche Renteneintrittsalter für die abschlagfreie Rente schrittweise auf 67 Jahre. Die Umstellung beginnt ab 2012 mit dem Geburtsjahrgang 1947, der bis zur vollen Rente einen Monat länger arbeiten soll. Die Anhebung vollzieht sich bis 2023 in Monatsschritten, danach bis 2029 in Zwei-Monatsschritten. Abgeschlossen ist die Anpassung auf 67 Jahre dann mit dem Geburtsjahrgang 1964.
  • RIESTERRENTE: Zulagen wurden häufig zurückgefordert, weil von nur mittelbar Zulageberechtigten während der Kindererziehungszeiten die 60 € Mindestbeitrag nicht gezahlt worden sind. Die Bundesregierung hat daher beschlossen, wonach fehlende Beiträge nachgezahlt werden können und zur Vereinfachung ab 2012 auch mittelbar Zulagenberechtigte den Sockelbeitrag von 60 € pro Jahr als Mindestbeitrag zahlen müssen. Die Anbieter von Riesterverträgen sollen den betroffenen Personenkreis, vorwiegend nicht selbst berufstätige Ehepartner von Riestersparern, bis zum 31. Juni 2012 über die Neuregelung informieren.

Ihre -Nachrichten für 2011

  • ELTERNGELD: Das Elterngeld sinkt von 67 auf 65 Prozent des vorherigen Gehalts. Der Mindestbetrag von 300 und der Höchstbetrag von 1.800 Euro bleiben bestehen.
  • KÜNSTLERSOZIALABGABE: Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2011 stabil bei 3,9 Prozent.
  • ARBEITNEHMER-PAUSCHBETRAG: Das Finanzamt erkennt künftig 1.000 Euro statt bisher 920 Euro ohne die Einreichung von Einzelbelegen als Werbungskosten an.
  • STEUERERKLÄRUNG: Künftig soll eine Halbierung des Arbeitsanfalls für denjenigen eintreten, der sich dafür entscheidet, die Steuererklärung alle 2 Jahre abzugeben. Das wird durch eine Fristverlängerung erreicht, trotzdem ist eine eigene Erklärung für jedes Jahr nötig.
  • KINDERGELD: Der Kinderfreibetrag von 7.008 € beziehungsweise das Kindergeld von 184 € bei volljährigen Kindern in der Schul- oder Berufsausbildung wird zukünftig unabhängig vom Einkommen der Kinder gewährt werden. Die Nachweispflicht entfällt.
  • KINDERBETREUUNGSKOSTEN: Abgeschafft werden die umfangreichen Dokumentationspflichten bei den Kinderbetreuungskosten. Es muss damit nicht mehr angegeben zu werden, ob diese Kosten beruflich oder privat veranlasst waren.
  • FREISTELLUNGSAUFTRAG: Auf neuen Freistellungsaufträgen bei der Bank muss die Steueridentifikationsnummer eingetragen werden. Zinsen oder Dividenden werden voll besteuert, wenn diese Angabe nicht erfolgt.
  • GLEICHGESCHLECHTLICHE LEBENSPARTNER: Änderungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes sowie des Grunderwerbsteuergesetzes berücksichtigen zukünftig die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten. Bei der Erbschaftsteuer greift damit die niedrigste Steuerklasse mit einem Steuersatz von 7 bis 30 %, davor galten Steuersätze von 30 bis 50 %.
  • GRUNDERWERBSTEUER: In einigen Bundesländern steigt die Grunderwerbsteuer. In Brandenburg steigt diese von 3,5 auf 5%. In Berlin bleibt diese bei 4,5 %. Weitere Erhöhungen gibt es in Bremen, Niedersachsen sowie im Saarland.
  • LUFTVERKEHRSSTEUER: Auf Flugtickets wird eine neue Steuer erhoben. Die Steuer beträgt pro Passagier 8 € für Kurzstreckenflüge bis 2.500 km, 25 € für mittlere Strecken bis 6.000 km sowie 45 € für Langstreckenflüge.
  • ALTERSVORSORGE: Der steuerlich absetzbare Anteil der Beiträge steigt weiter. Es sollen damit bis zu 14.000 Euro bei Einzelpersonen und 28.800 bei Ehepaaren abgesetzt werden können.
  • ÖKOSTROMUMLAGE: Die Umlage für erneuerbare Energien 2011 soll auf rund 3,5 Cent pro Kilowatt-Stunde steigen. Für Gewerbekunden steigen damit die Kosten um durchschnittlich 11 %, für Privathaushalte um durchschnittlich 10 %.
  • LKW-MAUT: Die Lkw-Maut soll von den Autobahnen nun auch auf mehrspurige Bundesstrassen ausgeweitet werden, ein Verteuerung der Transportkosten ist damit gewiss.
  • ARBEITSZIMMER: Kosten für ein Arbeitszimmer bis zu einer Höhe von 1.250 € können abgesetzt werden, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
  • ENTFERNUNGSPAUSCHALE: Nutzt ein Steuerzahler abwechselnd den ÖPNV und sein Auto, soll nur noch eine Jahresrechnung notwendig sein, die umfangreichen Aufzeichnungspflichten entfallen.
  • ELEKTRONISCHE BILANZ: Ab 2011 sollte für Unternehmen die elektronische Abgabepflicht für Bilanz sowie die elektronische Gewinn- und Verlustrechnung eingeführt werden. Da die technischen und organisatorischen Voraussetzungen in den Unternehmen meist noch nicht umfassend vorhanden sind, wird diese Pflicht um auf 2012 verschoben. Diese Regelung betrifft jedoch nicht die elektronische Veröffentlichung im Bundesregister.
  • ABGABEBEFREIUNG STEUERERKLÄRUNG: In Freibetragsfällen für unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer bei Arbeitslöhnen unterhalb der Steuerbelastungsgrenze wird von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auch schon für 2009, abgesehen.
  • UMSATZSTEUER: Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs wird die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Umsatzsteuer auf Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen, und sonstigen Abfallstoffen sowie Anlagegold und Leistungen von Gebäudereinigern erweitert.
  • VORSTEUERABZUG: Für gemischt genutzte Grundstücke wird der Vorsteuerabzug neu geregelt. Dann wird die Steuer für die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie für die sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit sie nicht auf die Verwendung des Grundstücks für Zwecke des Unternehmens entfällt. Die Übergangsregelung für die Neuregelung des Vorsteuerabzugs wurde auf Bauanträge, die vor dem 1. Januar 2011 gestellt werden, ausgeweitet.
  • JAHRESERKLÄRUNG: Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2011 ist elektronisch (nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz) zu übermitteln.
  • FREIWILLIGE ARBEITSLOSENVERSICHERUNG: Nach dem Beschäftigungschancengesetz ändern sich für Selbständige die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung ab dem 1. Januar 2011 auf das Doppelte, ab 2012 wird dieser Beitrag dann noch einmal verdoppelt. Für Existenzgründer im ersten Jahr soll eine Sonderregelung diesen Beitrag halbieren. Zudem können sich Selbständige künftig nur noch zwei Mal arbeitslos melden, danach werden sie nicht mehr in der Arbeitslosenversicherung aufgenommen. Bereits Versicherte erhalten bis zum 31. Dezember 2010 ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum 31. März 2011 rückwirkend ausgesprochen werden kann. Ab 2011 Versicherte können nach 5 Jahren und dann jeweils mit einer dreimonatigen Frist das Versicherungsverhältnis kündigen. Die Versicherung endet ebenfalls, wenn der Versicherte mit drei Monatsbeiträgen im Rückstand ist.
  • ERSTATTUNGSZINSEN: Zinsen, die das Finanzamt an Steuerpflichtige zahlt sind steuerpflichtige Erstattungszinsen. Nachzahlungszinsen können dagegen weiterhin nicht geltend gemacht werden.
  • VERANLAGUNGSTARIF EHELEUTE: Die Varianten für Eheleute werden von 7 auf 4 Wahlmöglichkeiten bei der Veranlagung reduziert.
  • AUSKUNFT FINANZAMT: Für eine verbindliche Auskunft des Finanzamts fällt nur noch dann eine Gebühr an, wenn der Gegenstandswert mindestens 10.000 € (Bagatellgrenze) beträgt.
  • STEUERFREIE STIPENDIEN: Nach den unmittelbar aus öffentlichen Mitteln geleistet Stipendien werden zukünftig auch mittelbare Zahlungen, z.B. aus EU-Förderprogrammen, steuerfrei.
  • E-RECHNUNG: Die aktuell hohen Anforderungen an die elektronische Rechnungslegung bei der Umsatzsteuer sollen reduziert werden.
  • HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNG: Öffentlich geförderte Haushalts- und Handwerkerleistungen können nicht mehr bei der Steuer geltend gemacht werden, somit soll eine Doppelförderung ausgeschlossen werden.
  • LOHNSTEUERKARTE: Als Übergangsregelung bleiben die Lohnsteuerkarten von 2010 auch für 2011 gültig. Danach müssen die Arbeitnehmerdaten der Lohnsteuerkarte vom Bundezentralamt für Steuern elektronisch beschafft werden. Für eine Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind ab 2011 die Finanzämter zuständig.
  • BEITRAGSSATZ KRANKENKASSE: Der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung wird von 14,9 Prozent wieder auf 15,5 Prozent angehoben. Der Beitragssatz der Arbeitgeber wird am 1. Januar 2011 von jetzt 7,0 auf 7,3 Prozent angehoben und dauerhaft festgeschrieben.
  • ERSTATTUNGSANTRÄGE: Sämtliche Erstattungsanträge bei Krankheit und Mutterschutz können ab 2011 nur noch elektronisch übermittelt werden.
  • BETRIEBSSTÄTTE: Anträge und Änderungen von Betriebsdaten müssen 2011 elektronisch an den Betriebsnummernservice der Arbeitsagentur gemeldet werden.
  • ELENA: Trotz Pressemeldungen über die Aussetzung des Verfahrens bis 2014, müssen weiterhin diese elektronischen Meldungen durchgeführt werden. Eine Nichtmeldung gilt somit als Ordnungswidrigkeit.
  • SV-BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN: In den alten Bundesländern bleibt die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung stabil bei monatlich 5.500 € bzw. jährlich 66.000 €. In Ostdeutschland steigt die Grenze im Monat auf 4.800 bzw. jährlich 57.600 €. Die Grenze für die Kranken- und Pflegeversicherung wird für 2011 von 45.000 auf 44.550 € geringfügig niedriger liegen. Entsprechend sinkt die Beitragsbemessungsgrenze auf monatlich 3.712,50 €.
  • ARBEITSLOSENVERSICHERUNG: Der Beitragssatz steigt ab 2011 von 2,8 auf 3,0 Prozent.
  • INSOLVENZGELDUMLAGE: Diese Arbeitgeberabgabe soll für 2011 auf von 0,41 auf 0,0 % festgesetzt werden. Damit sind keine Umlagebeiträge zur Insolvenzgeldversicherung zu entrichten.
  • KURZARBEITERGELD: Die ursprünglich bis zum 31.12.2010 befristeten Sonderregelungen in Bezug auf Erstattungen und dem Antragsverfahren zum Kurzarbeitergeld wurden bis zum 31.3.2012 verlängert. Ebenfalls verlängert wurden weiterhin einige beschäftigungspolitische Maßnahmen wie den Eingliederungsgutscheine für Ältere sowie die Fortführung für Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer, in der Arbeitslosenversicherung ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag einzugehen. Auch wurden Regelungen für ältere Arbeitnehmer im Bereich der Entgeltsicherung, dem Eingliederungszuschuss sowie der Weiterbildung verlängert.
  • ALG I/II: Empfänger von Sozialhilfe erhalten einen um 5 € auf 364 € erhöhten monatlichen Betrag. Andere Sozialleistungen sollen trotzdem entfallen, z.B. das Elterngeld, Beitragszahlungen zur Rentenversicherung, Heizkostenzuschüsse und mehr. Die Zuschläge beim Übergang von ALG I zu ALG II fallen weg.
  • UNFALLVERSICHERUNG: Durch die Unfallversicherer wurde die neue DGUV Vorschrift 2 mit Wirkung zum 01.01.2011 beschlossen. Damit werden die Aufgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung auf der Grundlage detaillierter Kataloge ermittelt. Daraus lassen sich der notwendige Zeitaufwand und die personellen Ressourcen vom Betrieb ableiten. Ausgangspunkt sind stets die individuell im jeweiligen Betrieb vorhandenen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen. Die Angemessenheit der Maßnahmen und die Eigenverantwortung der Unternehmen wurden damit verbessert.
  • TÄTIGKEITSSCHLÜSSEL: Der 30 Jahre nahezu unveränderte Tätigkeitsschlüssel, mit den Beschäftigteninformationen an die Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden, ändert sich 2011. Der neue 9- statt 5-stellige Schlüssel übermittelt zusätzliche Informationen über Arbeitnehmerüberlassung, Befristung von Arbeitsverhältnissen und die Information, ob eine Teil- oder Vollzeitstelle vorliegt. Die Schulbildung und die berufliche Ausbildung werden zukünftig getrennt verschlüsselt.
  • PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG: Der Wechsel in eine private Krankenversicherung wird ab 2011 erleichtert. Nun kann bereits nach einem Jahr gewechselt werden, wenn in dieser Zeit die Versicherungspflichtgrenze von monatlich 4.125 € überschritten wird.
  • MINIJOBS: Minijobber werden ab 2011 zur Anzeige weiterer Beschäftigungen verpflichtet. Für Arbeitnehmer, die regelmäßig nicht mehr als 400,- € monatlich verdienen, muss er den Arbeitgeber über Vorbeschäftigungen oder weitere Beschäftigungen bei anderen Unternehmen informieren, damit der Arbeitgeber die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich richtig beurteilen kann. Verweigert der Mitarbeiter diese Angaben oder macht falsche Angaben, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Nimmt der Arbeitgeber eine falsche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vor, drohen Nachforderungen von Beiträgen. Aus diesem Grund wird zum 01. Januar 2011 mit dem "Dritten Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze" die Beitragsverfahrensordnung geändert. Darin wird der Arbeitgeber verpflichtet, für jeden Minijobber eine Erklärung über weitere Beschäftigungen im Kalenderjahr zu den Personalunterlagen zu nehmen hat.

Ihre -Nachrichten für 2010

  • ERMÄSSIGTER UMSATZSTEUERSATZ: Ab 2010 reduziert sich der Umsatzsteuersatz auf 7 % für die Vermietungen von Wohn- und Schlafräumen, die zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden dienen. Dazu gehören die kurzfristigen Beherbergungen im Hotelgewerbe, aber auch die Übernachtung bis zu 6 Monaten in Pensionen oder Fremdenzimmern.
  • GEWERBESTEUER: Die Hinzurechnungsquote von Miet- und Pachtzinsen zur Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer wird von bisher 65 auf 50 % reduziert.
  • VORSTEUERVERGÜTUNGSVERFAHREN EU: Ab Januar 2010 wird das bisher bestehende Papierverfahren für im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. In den zusammenfassenden Meldungen müssen auch die Dienstleistungsumsätze angegeben werden, die in einem anderen Mitgliedsstaat steuerbar sind und dort nicht steuerbefreit sind. Die Mindestbeträge für die Antragstellung werden auf 50 € bei jährlicher und 400 € bei vierteljährlicher Anmeldung leicht erhöht. Eine Änderung von der quartalsweisen auf ein monatliches Anmeldeverfahren ist in der Gesetzgebung.
  • SOFORTABSCHREIBUNG GWG: Die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € wird optional wieder eingeführt. Daneben besteht die zweite Option die bisherige Verfahrensweise zu nutzen, wobei Wirtschaftsgüter bis zu 150 € sofort abgeschrieben werden und die anderen Wirtschaftsgüter zwischen 150,01 und 1.000 € einen Sammelpool bilden, der über 5 Jahre linear abgeschrieben wird.
  • ZINSSCHRANKE: Die steuerliche Anrechenbarkeit von betrieblich veranlassten Zinsaufwendungen für die Jahre 2008 und 2009 wurde von 1 Millionen auf 3 Millionen € angehoben.
  • ERBSCHAFTSSTEUER FÜR UNTERNEHMEN: Die Fristregelung zum Arbeitsplatzerhalt bei der Unternehmensnachfolge wird von 7 auf 5 Jahre gekürzt und die erforderliche Mindestlohnsumme verringert. Ab Januar 2010 sind dann unter diesen Bedinungen 85 % des Betriebsvermögens erbschaftssteuerfrei. Bei einer Unternehmensfortführung von 7 Jahren und einer höheren Mindestlohnsumme bleibt das gesamte Betriebsvermögen steuerfrei. Diese Änderung des Erbschaftsteuerrecht betrifft nur Unternehmen ab 20 Arbeitnehmern.
  • STEUERHINTERZIEHUNG: Bei Kontakten zu Steueroasen und wenn ein Steuerpflichtiger jährlich mehr als 500 Tausend € an positiven Überschusseinkünften aufweist, werden die Dokumentations- und Aufbewahrungsfristen verlängert. Die Mitwirkungspflicht zur Sachverhaltsaufklärung kann zukünftig zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung führen. Desweiteren werden die Bargeldkontrollen an den Grenzen verschärft. Sollten z.B. Kontoauszüge von Banken aus den so genannten Steueroasen gefunden werden, kann der Zoll nun auch bei Mitführen von weniger als 10 Tausend € eine Kontrollmitteilung an die zuständigen Finanzbehörden machen.
  • SONDERAUSGABE STEUERBERATUNGSKOSTEN: Die Steuerberatungskosten werden rückwirkend ab 2006 wieder als Sonderausgaben absetzbar sein.
  • KINDERGELD: Für die ersten beiden Kinder steigt das Kindergeld auf jeweils 184 €, für das dritte Kind auf 190 €, sowie für das vierte Kind und weitere Kinder von 195 € auf 215 € monatlich. Der Freibetrag je Kind erhöht sich auf 7.008 €. Dieser wird sich aus 4.488 € Kinderfreibetrag und 2.520 € Betreuungsfreibetrag zusammensetzen.
  • ABSETZBARKEIT KRANKENVERSICHERUNGS- UND PFLEGEVERSICHERUNGSBEITRÄGE: Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung können ab dem Jahr 2010 Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abziehen. Bei privat krankenversicherten Steuerpflichtigen bestimmt sich der als Sonderausgabe abzugsfähige existenznotwendige Beitrag nach dem Leistungskatalog des so genannten Basistarifs. Ausnahme bleiben private wie gesetzliche Beitragsanteile, die auf einen Krankengeldanspruch/ Krankentagegeld oder Sonderleistungen (z.B. Einzelzimmer im Krankenhaus) entfallen.
  • GRUNDFREIBETRAG UND EINGANGSSTEUERSATZ: Der Grundfreibetrag steigt zum 1. Januar 2010 auf 8.004 €. Der Eingangssteuersatz wurde bereits rückwirkend ab 2009 auf 14 % gesenkt.
  • FAKTORVERFAHREN: Ab 2010 können angestellte Ehegatten anstelle der bisherigen Steuerklassenwahl III/V die Anwendung des sog. Faktorverfahrens beim Finanzamt beantragen. Dieses neue Lohnsteuerabzugsverfahren für Ehegatten ist als zusätzliche Alternative vorgesehen. Die bisherigen Steuerklassenkombinationen IV/IV oder III/V bleiben bestehen. Die Zielsetzung diese Alternative liegt darin, die hohe Abgabenlast in Fällen der Steuerklasse V zu beseitigen, die der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung entgegenwirkt. Die Eintragung des Faktors findet auf Antrag beim zuständigen Finanzamt statt. Voraussetzung ist die Zusammenveranlagung der Ehegatten. Eine Steuererklärung wird mit Eintragung des Faktors zwingend.
  • KÜNSTLERSOZIALABGABE: Der aktuelle Anteil der Künstlersozialabgabe von 4,4% wird ab 2010 auf 3,9% gesenkt.
  • INSOLVENZGELDUMLAGE: Aufgrund der Zunahme von Firmenpleiten in der Wirtschaftskrise vervierfacht die Regierung die Insolvenzgeldumlage. Danach müssen Unternehmen ab Januar 0,41 % statt bisher 0,1 % der Bruttolohnsumme als Insolvenzgeldumlage einzahlen.
  • ERSTATTUNGSVERFAHREN AUFWENDUNGSAUSGLEICHGESETZ: Ab Januar besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (U1) sowie Mutterschaftsleistungen (U2) elektronisch zu stellen. Ein Antrag in Papierform ist dann nicht mehr notwendig. Verpflichtend wird das elektronische Verfahren erst ab Januar 2011.
  • ALTERSTEILZEIT: Das Altersteilzeit-Modell wird nicht verlängert und läuft zum 31.12.2009 aus.
  • ELENA-VERFAHREN: Das Gesetz über das Verfahren des Elektronischen Entgeltnachweises (kurz ELENA-Verfahrensgesetz) bestimmt, wie ab 2012 Arbeitsentgelte und Beschäftigungszeiten von Arbeitnehmern nachzuweisen sind, wenn Sozialleistungen beantragt werden. Arbeitgeber sind deshalb bereits ab 1. Januar 2010 gesetzlich verpflichtet, regelmäßig elektronische Verdienst- und Beschäftigungsdaten zertifiziert an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln. Ab 2012 wird dann von berechtigten Behörden bei der Antragstellung von Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld auf diese Daten zurückgegriffen. Ab dem 1. Juli 2010 sind Kündigungen mit der nächsten Entgeltabrechnung zu melden, bei befristeten Arbeitsbeträgen ist bereits 3 Monate vor Beendigung eine entsprechende Meldung zu übersenden. Hier müssen neben den Verdienst- und Beschäftigungsdaten weitere Daten, z.B. Kündigungsgrund- und -frist übermittelt werden. Auf den Entgeltbescheinigungen ist dem Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass diese Daten an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermittelt worden sind.
  • ABSETZBARKEIT KRANKENVERSICHERUNGS- UND PFLEGEVERSICHERUNGSBEITRÄGE: Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung können ab dem Jahr 2010 Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abziehen. Bei privat krankenversicherten Steuerpflichtigen bestimmt sich der als Sonderausgabe abzugsfähige existenznotwendige Beitrag nach dem Leistungskatalog des so genannten Basistarifs. Ausnahme bleiben private wie gesetzliche Beitragsanteile, die auf einen Krankengeldanspruch/ Krankentagegeld oder Sonderleistungen (z.B. Einzelzimmer im Krankenhaus) entfallen.
  • ELStAM: 2009 wird letztmalig eine Lohnsteuerkarte in Papierform für das Kalenderjahr 2010 ausgegeben. Diese ist bis 2011 gültig. Ab 2011 werden dann die steuerrelevanten Daten des Arbeitnehmers nur noch auf dem vom Arbeitgeber abgerufen. Dazu wird die Datenbank ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) beim Bundeszentralamt für Steuern aufgebaut. Bei der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für 2010 ist grundsätzlich die Steueridentifikationsnummer des Arbeitnehmers zu verwenden.

Ihre -Nachrichten für 2009

  • PENDLERPAUSCHALE: Die Kosten für die Fahrt zwischen Arbeitsstätte und Wohnung müssen nach Ansicht des Bundesfinanzhofes und Bundesverfassungsgerichts weiterhin von der Steuer abgesetzt werden können. Die Neuregelung der Pendlerpauschale, nach der seit dem 1. Januar 2007 nur noch die Kosten ab dem 21. Kilometer abgesetzt werden können, ist nach Ansicht der Richter verfassungswidrig. Mit Rückerstattungen können Pendler ab sofort rechnen, sofern sie Ihre Kosten in 2007 geltend gemacht haben.
  • ERBSCHAFTSSTEUER BEI IMMOBILIEN: Steuerfrei bleibt die Vererbung einer selbst genutzten Wohnimmobilie für den verbliebenen Ehepartner, wenn die Immobilie für mindestens 10 Jahre nach dem Erbfall weiterhin für eigene Wohnzwecke genutzt wird. Beträgt die Wohnfläche unter 200 m², können sogar die Kinder des Verstorbenen von der Steuerfreiheit profitieren. Bei vermieteten Immobilien werden 90% des Verkehrswertes besteuert, vorher betrug die Besteuerung 65%.
  • ERBSCHAFTSSTEUER FÜR UNTERNEHMEN: Für Unternehmensübertragungen stehen künftig zwei Optionen zur Verfügung. Diese können in Abhängigkeit von Behaltensfrist, Lohnsummenregelung und Höchstgrenzen des Verwaltungsvermögens eingesetzt werden. Die erste Möglichkeit führt zur kompletten Befreiung, wenn das Unternehmen 10 Jahre weitergeführt wird. Die bisherige Lohnsumme muss über diesen Zeitraum beibehalten werden und es dürfen nur 10% des Privatvermögens dem Betriebsvermögen zugerechnet werden. Die zweite Option ist die 15%-ige Besteuerung, wenn der Betrieb 7 Jahre weitergeführt wird und die Lohnsumme jährlich nicht unter ca. 92,85% der Ausgangslohnsumme sinkt. Das Verwaltungsvermögen darf hier maximal 50% betragen. Eine Betrachtung des Lohnsumme findet, im Gegensatz zur ersten Möglichkeit, erst nach Ende des 7-Jahres-Zeitraums statt, daher können die Lohnsummen jährlich um den Wert von 92,85% schwanken.
  • PRIVATE ABGELTUNGSTEUER: Die neue Kapitalertragsteuer hat ab dem 1. Januar 2009 abgeltenden Charakter: Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne werden zukünftig mit 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert und nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz. Die Abgeltungsteuer wird direkt von den Banken geleistet und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Die Abgeltungsteuer wird nicht erhoben, wenn der Sparer-Pauschbetrag (Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag werden darin zusammengefasst) von 801€ für Ledige bzw. 1.602€ für Verheiratete unterschritten oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt wird. Zwar entfällt die bisherige Behaltefrist für Wertpapiere von einem Jahr, jedoch gilt Bestandsschutz für Wertpapiere, die vor dem 1.1.2009 erworben wurden. Für Steuerpflichtige mit niedrigem Einkommen besteht die Möglichkeit, die Besteuerung nach dem allgemeinen Steuertarif zu beantragen. Das Finanzamt führt eine sog. "Günstigerprüfung" durch und erstattet gegebenenfalls die zuviel gezahlte Steuer. Nachteile der Abgeltungsteuer sind der Wegfall der Verrechnungsmöglichkeit von Kapitalverlusten mit anderen Einkunftsarten und der steuerliche Abzug von Werbekosten im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften über den Sparer-Pauschbetrag hinaus. Weiterhin wird das Halbeinkünfteverfahren gestrichen, und Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen bleiben generell unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Die Abgeltungsteuer gilt nicht für steuerschädliche Rückfinanzierungen (Back-to-Back Finanzierungen), Zinsen aus privaten Darlehen, Erträge aus einer mindestens 10%-igen Beteiligung an Kapitalgesellschaften und Veräußerungsgewinnen aus Immobilien (hier gilt die 10-jährige Spekulationsfrist).
  • STEUERHINTERZIEHUNG: Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil neue Strafmaßstäbe für Steuerbetrug festgelegt. Ab einem Schaden von 50 Tausend € soll die Freiheitsstrafe zur Regel werden. Bei Beträgen ab 100 Tausend € müssen laut BGH Freiheitsstrafen verhängt werden, die aber noch zur Bewährung ausgesetzt werden können. Ab 1 Million € darf die Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.
  • KFZ-STEUER:Für alle Neuwagenkäufe im Zeitraum vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 wird für ein Jahr die Kfz-Steuer ausgesetzt. Bei Einhaltung der Euro-5- und Euro-6-Norm wird sie bis zu zwei Jahren ausgesetzt, endet aber spätestens zum 31. Dezember 2010.
  • KÜNSTLERSOZIALABGABE: Der aktuelle Anteil der Künstlersozialabgabe von 4,9% wird ab 2009 auf 4,4% gesenkt.
  • ABSCHREIBUNG: Voraussichtlich wird die degressive Abschreibung in Höhe der 2,5-fachen linearen Abschreibung befristet wiedereingeführt. Die Möglichkeiten der Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen werden durch die Erhöhung der Betriebsvermögens- bzw. Gewinngrenzen auf 335 Tausend bzw. 200 Tausend € erweitert. Diese konjunkturfördernden Maßnahmen gelten befristet für 2009 und 2010.
  • HANDWERKERLEISTUNGEN: Bei Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können ab dem 1. Januar 2009 nunmehr 20% von 6.000 € der Arbeitskosten von Handwerkern abgesetzt werden, das entspricht maximal 1.200 € pro Jahr Steuererleichetrung. Die Rechnung sollte die Material- und Arbeitsleistungen immer getrennt ausweisen und die Zahlung muss immer unbar erfolgen.
  • STEUER-IDENTIFIKATIONSNUMMER: 2009 wird letztmalig eine Lohnsteuerkarte in Papierform für das Kalenderjahr 2010 ausgegeben. Ab 2011 werden dann die steuerrelevanten Daten des Arbeitnehmers nur noch auf dem elektronischen Weg verarbeitet.
  • KINDERGELD: Für die ersten beiden Kinder steigt das Kindergeld auf jeweils 164 €, für das dritte Kind auf 170 €, sowie für das vierte Kind und weitere Kinder von 179 € auf 195 € monatlich. Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 3.864 €.
  • ARBEITSLOSENVERSICHERUNG: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird ab dem 01. Januar 2009 von 3,3% auf 2,8% gesenkt. Dafür steigt die Beitragsbemessungsgrenze. In Ostdeutschland liegt sie bei monatlich 4.550 € bzw. 54.600 € jährlich. In Westdeutschland und Westberlin liegt sie bei monatlich 5.400 € bzw. 64.800 € im Jahr.
  • BEITRAGSSÄTZE KRANKENVERSICHERUNG: Durch die Gesundheitsreform werden alle Krankenkassen den einheitlichen Beitragssatz von 15,5% einführen. Falls dieser Betrag nicht ausreichend ist, besteht für sie die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag zu erheben, der max. 1% des Bruttoeinkommens nicht übersteigen darf. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt ab dem nächsten Jahr monatlich 3.675 € bzw. jährlich 44.100 €. Selbstständige zahlen einen ermäßigten Beitragssatz von 14,9%, verlieren aber ab 2009 Ihren Anspruch auf Krankengeld. Eine Zusatzversicherung ist hier ratsam.
  • ARBEITSLOSENVERSICHERUNG: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird ab dem 01. Januar 2009 von 3,3 % auf 2,8 % gesenkt. Dafür steigt die Beitragsbemessungsgrenze. In Ostdeutschland liegt sie bei monatlich 4.550 € bzw. 54.600 € jährlich. In Westdeutschland und Westberlin liegt sie bei monatlich 5.400 € bzw. 64.800 € im Jahr.
  • BERUFSGENOSSENSCHAFT: Die im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung anfallenden Betriebsprüfungsaufgaben werden an die Rentenversicherung übertragen. Die Meldepflichten des Arbeitgebers werden erheblich erweitert. Die bisherige Jahresmeldung der Bruttolohnsumme reicht nicht mehr aus, der Arbeitgeber muss ab 2009 für jeden einzelnen Arbeitnehmer monatlich Informationen zum beitragspflichtigen Entgelt sowie die geleisteten Arbeitstunden elektronisch übermitteln. Ebenso sind die Beiträge zur Insolvenzgeldumlage zusammen mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Krankenkassen monatlich abzuführen.
  • SOFORTMELDUNG SCHWARZARBEIT: Um die Schwarzarbeit in bestimmten Branchen zu bekämpfen, ist ab 2009 die Sofortmeldung für neue Arbeitnehmer (auch Aushilfen) notwendig. Diese Branchen sind das Bau-, Gaststätten- und Beherbergungs-, Personenbeförderung-, Speditions-, Transport-, Logistik-, Schausteller-, Gebäudereinigungsgewerbe. Ebenso Unternehmen der Forst- und Fleischwirtschaft sowie Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Ausstellungen und Messen beteiligen. Für die Beschäftigten dieser Branchen ist vor der Arbeitsaufnahme die Sozialversicherungsanmeldung notwendig.

Ihre -Nachrichten für 2008

  • KÖRPERSCHAFTSSTEUER: Der Steuersatz wird von 25% auf 15% abgesenkt, wodurch sich die Gesamtbelastung einschließlich der Gewerbesteuer von ca. 39% auf ca. 30% verringert.
  • GEWERBESTEUER: Zur berücksichtigen ist, dass die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar werden kann. Die Gewerbesteuermesszahl wird einheitlich für alle Betriebe von 5 % auf 3,5 % gemindert. Zusätzlich wird die Anrechnung der GewSt auf die Einkommensteuer (ESt) nach § 35 EStG von 1,8% auf 3,8% erhöht, gleichzeitig eine Begrenzung auf die tatsächliche zu zahlende Gewerbesteuer des Unternehmens eingeführt.
  • INVESTITIONSABZUGSBETRAG: Die bekannte Ansparabschreibung wird ab 2008 zum Investitionsabzugsbetrag umgewandelt und auf gebrauchte Wirtschaftsgüter ausgedehnt. Die Sofortabschreibung ist unabhängig von der vorherigen Bildung des Investitionsabzugsbetrags auch für diese gebrauchten Wirtschaftsgüter möglich.
  • GERINGWERTIGE WITSCHAFTSGÜTER: Die Sofortabschreibung für GWG bis 410 € ist ab 2008 nur noch differenziert möglich. Die Sofortabschreibung von GWG mit Anschaffungskosten bis zu 150 € netto (bisher 100 €) wird 2008 zwingend. Für Wirtschaftsgüter von 150 bis 1.000 € netto wird ein jahresbezogener Sammelposten (Pool) gebildet. Diese im Sammelposten aufgenommenen Wirtschaftsgüter werden gleichmäßig über fünf Jahre abgeschrieben. Die Anschaffungskosten der sich im Sammelposten befindlichen Wirtschaftsgüter werden mit 20% linear abgeschrieben. Scheidet eines der in den Sammelposten aufgenommenen Wirtschaftsgüter vor Ablauf der 5-Jahres-Frist aus dem Betrieb aus, verringert sich der Wert des Sammelpostens nicht.
  • ABSCHREIBUNG: Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung fällt ab 2008 weg.
  • ÜBERNACHTUNGSPAUSCHALE: Ab 2008 dürfen Selbständige die Kosten für die Übernachtung in Deutschland nur noch mittels Einzelnachweis, z. B. durch Vorlage der Hotelrechnung, steuerlich geltend machen.
  • ELEKTRONISCHER ZAHLUNGSVERKEHR (SEPA): Bis 2009 stellen die Banken den europäischen elektronischen Zahlungsverkehr auf IBAN (Kontonummer) und BIC (Bankleitzahl) um. Das herkömmliche Austauschformat, die DTAUS-Datei wird dann durch die XML-Datei ersetzt. Vorsorglich sollte man jetzt IBAN und BIC in den Geschäftsformularen aufnehmen.
  • GMBH-GESETZ: In der ersten Jahreshälfte 2008 soll das neue GmbH-Gesetz kommen. Dann werden für die GmbH-Gründung voraussichtlich nur 5.000 € notwendig sein. Weiterhin soll Möglichkeit geschaffen werden, eine Mini-GmbH zu gründen. Dafür ist erst einmal kein Startkapital notwendig, allerdings gelten strengere Transparenzregeln und die Verpflichtung der nachträglichen Eigenkapitalaufstockung. Wenn mit der Eigenkapitalbildung ein Schwellenwert von 10.000 € erreicht wird, kann die Mini-GmbH in eine normale GmbH umgewandelt werden.
  • BÜRGERLICHES ENGAGEMENT: Als Vereinsvorstand, als Spender oder ehrenamtlich Tätiger ist für Sie rückwirkend zum 1. Januar 2007 das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Kraft getreten. Als Steuerpflichtiger können dann wählen, ob Sie für das Veranlagungsjahr 2007 noch das alte oder bereits das neue Recht in Anspruch nehmen. Dieses Gesetz bringt folgende Verbesserungen: Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5% (kirchliche, religiöse und gemeinnützige Zwecke) bzw. 10 % (mildtätige, wissenschaftliche und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke) des Gesamtbetrages der Einkünfte auf 20 % für alle förderungswürdigen Zwecke. Die Umsatzgrenze für den Spendenabzug wird verdoppelt. Eine steuerfreie Pauschale für alle Verantwortungsträger in Vereinen in Höhe von 500 € wird eingeführt und der Spendennachweis bis 200 € erleichtert.
  • BEITRAG ARBEITSLOSENVERSICHERUNG: Der derzeitige Beitragssatz von 4,2% wird auf 3,3% des Bruttolohns gesenkt.
  • KÜNSTLERSOZIALABGABE: Der aktuelle Anteil der Künstlersozialabgabe von 5,1% wird ab 2008 auf 4,9% gesenkt.
  • BERUFLICH VERANLASSTE AUSWÄRTSTÄTIGKEIT: Die Unterscheidung zwischen Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit mit ihren gesonderten Regelungen werden unter dem Begriff "beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit" zusammengefasst. Damit vereinfachen sich die bisher teilweise unübersichtlichen Regelungen des Reisekostenrechts. Achtung: Als Werbekosten 2008 dürfen Arbeitnehmer die Kosten für die Übernachtung nur noch mittels Einzelnachweis, z. B. durch Vorlage der Hotelrechnung, steuerlich geltend machen.
  • ELEKTRONISCHER BUNDESANZEIGER: Seit Anfang 2007 müssen sämtliche Kapitalgesellschaften ihre Jahresabschlüsse in elektronischer Form im Bundesanzeiger veröffentlichen, d.h. bis zum 31. Dezember müssen über den Internetauftritt des Unternehmensregisters die Abschlüsse für 2006 eingereicht werden.

Ihre -Nachrichten für 2007

Neue Personenkennziffern ersetzen die Steuernummer

    Ab dem 1. Juli 2007 tritt die Verordnung zur Einführung dauerhafter Identifikationsnummern in Besteuerungsverfahren (§ 139d AO) in Kraft. Damit erhalten alle natürlichen Personen vom Juli bis September 2007 vom Bundeszentralamt für Steuern eine eindeutige und dauerhafte 11-stellige Personenkennziffer zugeteilt. Die bisher von Bundesland zu Bundesland verschieden aufgebauten Steuernummern werden damit ersetzt.

Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform 2008

    Die Bund-Länder Arbeitsgruppe hat ein neues Konzept für eine umfassende Reform der Unternehmenssteuern vorgelegt und wird nun im Kabinett beraten. In Kraft treten soll das Paket Anfang 2008 (teilweise auch Anfang 2007 bzw. 2009). Hier die Eckpunkte der Reform:

  • KÖRPERSCHAFTSSTEUER: Kapitalgesellschaften sollen eine Körperschaftssteuersenkung von derzeit 25 auf 15 Prozent erhalten. Weiter soll die Körperschaftssteuer in eine föderale Unternehmenssteuer umgewandelt werden.
  • GEWERBESTEUER: Die Gewerbesteuer soll zusammen mit der Körperschaftssteuer zur Unternehmenssteuer gewandelt werden, dabei soll die Gesamtbelastung von derzeit durchschnittlich 39 Prozent auf unter 30 Prozent sinken. Die Gewerbesteuer wird dann zum kommunalen Anteil an der neuen Unternehmenssteuer.
  • BEMESSUNGSGRUNDLAGE: Um Steuerausfälle zu begrenzen, wollte die Arbeitsgruppe mehr Bilanzposten der Unternehmen in die Berechnung der Steuerschuld einbeziehen. Dazu zählen dann Ausgaben wie Zinsen, Mieten und Pachten. Dies wird nach aller Voraussicht jedoch nicht umgesetzt.
  • PERSONENGESELLSCHAFTEN: zahlen Einkommenssteuer mit einem Satz zwischen 15 und 42 Prozent. 75 % der Einzelunternehmen haben bereits heute eine Steuerlast von weniger als 15 Prozent. Bis jetzt profitieren sie nicht von der Reform, diskutiert wird jedoch eine Investitionsrücklage oder eine generelle Begünstigung des im Unternehmen einbehaltenen Gewinns.
  • ABGELTUNGSSTEUER: Kapitaleinkünfte werden momentan noch unterschiedlich besteuert. Zukünftig wird es eine pauschale Abgeltungssteuer geben. Die Höhe wird noch festgelegt. Im Gespräch sind 30 Prozent für 2008 und 25 Prozent ab 2009.
  • ERBSCHAFTSTEUER: Ebenfalls zur Entlastung des Mittelstands sollen Firmenerben mit jedem Jahr der Betriebsfortführung zehn Prozent der Steuerschuld erlassen werden. Diese Änderung soll bereits am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten.
  • DEGRESSIVE ABSCHREIBUNG: Die durch die Reform zu erwartenden Steuerausfälle sollen teilweise durch die Abschaffung der degressiven Abschreibung kompensiert werden.

neues Bundeskindergeldgesetz für ab 2007 geborene Kinder

    Das neue Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiv-Eltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen. Die Elterngeldleistung beträgt prozentual mindestens 67% des entfallenden Nettoeinkommens, absolut mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro (67% von maximal 2700 Euro, die als Einkommen berücksichtigt werden) für mindestens die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Darüber hinaus kann das Eltergeld unter bestimmten Voraussetzungen noch 2 Monate länger in Anspruch genommen werden (Partnermonate).

Ihre -Nachrichten 2006

Das Steueränderungsgesetz 2007 sieht Einschnitte für Pendler, Kleinsparer sowie Familien mit älteren Kindern und die Reichensteuer für Gutverdiener vor.

  • ARBEITSZIMMER: Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer sollen nur noch dann vom Finanzamt berücksichtigt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
  • PENDLERPAUSCHALE: Künftig sollen Pendler Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst vom 21. Kilometer an steuerlich geltend machen können. Dazu soll das sog. Werkstorprinzip eingeführt werden, nach dem Aufwendungen für den Weg zur Arbeit zum Privatbereich gehören und so nicht beim Fiskus abgesetzt werden können. Um Härten zu vermeiden, sollen Fernpendler vom 21. Kilometer an 30 Cent wie Werbungskosten absetzen können. Durch den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 € sei jede Entfernung zur Arbeit bis 13,9 Kilometer weiter abgedeckt. Betroffen seien nur Fernpendler.
  • KINDERGELD: Die Altersgrenze für die Zahlung von Kindergeld und Kinderfreibetrag wird von 27 auf 25 Jahre gesenkt. Geplant ist eine Übergangsregelung: Für Kinder vom Geburtsjahrgang 1983 an wird nur noch 25 Jahre lang gezahlt, für Kinder des Jahrgangs 1982 bis zum 26. Geburtstag.
  • SPARERFREIBETRAG: Der Sparerfreibetrag soll für Ledige auf 750 €/Jahr und für Verheiratete auf 1.500 €/ Jahr in etwa halbiert werden. Zins- und Kapitalerträge, die darüber hinausgehen, müssen dann der Einkommensteuer unterworfen werden. So wäre eine Spareinlage von 30 Tsd. € bei einem Zinssatz von 2,5 % pro Jahr an der Grenze zur Steuerzahlung, bei höheren Zinsen sinkt die Grenze.
  • REICHENSTEUER: Für Gutverdiener mit einem Jahreseinkommen von mehr als 250 Tsd. € (Verheiratete 500 Tsd. €) soll sich der Spitzensteuersatz von 42 auf 45 % erhöhen. Wegen verfassungsrechtlicher Risiken werden 2007 alle Gewinneinkünfte ausgenommen. 2008 sollen zusammen mit der Unternehmensteuerreform alle Spitzenverdiener einbezogen werden.

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung sowie dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen zugestimmt.

  • KINDERBETREUUNGSKOSTEN: Alleinerziehende und Doppelverdiener-Paare können rückwirkend zum 1. Januar 2006 erwerbsbedingte Betreuungskosten für Kinder bis zu 14 Jahren zu zwei Dritteln steuerlich absetzen, Höchstgrenze jährlich sind max. 4 Tsd. € pro Kind. Einverdiener-Ehen können nur die Kosten für Kinder zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr geltend machen.
  • HANDWERKER- UND PFLEGELEISTUNGEN: Bei Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können Privathaushalte seit dem 1. Januar 20% der Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen, maximal 600 € pro Jahr, absetzen. Entsprechendes gilt für Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Personen, allerdings mit einem Höchstsatz von 1.200 €. Die Abzugsbeträge können nebeneinander, jedoch nicht für dieselbe Leistung, in Anspruch genommen werden.
  • DEGRESSIVE ABSCHREIBUNG: Die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird von 20 % auf 30 % und maximal das dreifache der linearen AfA angehoben. Die Regelung ist befristet auf die Jahre 2006 und 2007.
  • UMSATZSTEUER: Zum 1. Januar 2007 wird die Umsatzgrenze bei der Besteuerung nach den tatsächlichen Einnahmen (Ist-Versteuerung) in den alten Ländern von 125.000 € auf 250.000 € angehoben. In den neuen Ländern wird die Umsatzgrenze von 500.000 € bis zum Ende des Jahres 2009 fortgeführt.
  • 1%-REGELUNG: Die 1%-Regelung für die private Nutzung eines betrieblichen Pkw wird - rückwirkend zum 1. Januar 2006 - auf eine mindestens 50%-ige betriebliche Nutzung des Fahrzeuges beschränkt.

Die Regierung hat das Haushaltsbegleitgesetz 2006 beschlossen. Der Entwurf sieht unter anderem folgende Regelungen vor:

  • Der allgemeine Umsatzsteuersatz soll ab 1. Januar 2007 auf 19% steigen (ebenso die Versicherungssteuer).
  • Der pauschale Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte (Mini-Job) im gewerblichen Bereich soll zum 01.01.2007 von 25% auf 30% erhöht werden (15% für Rentenversicherung, 13% für Krankenversicherung sowie 2% für Steuern).
  • Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll zum 01.01.2007 um 2 Prozentpunkte auf 4,5% gesenkt werden (Finanzierung durch Umsatzsteuererhöhung).

GmbH-Geschäftsführer sind nicht versicherungspflichtig!

  • Bisher sozialversicherungsrechtlich befreite Gesellschafter-Geschäftsführer sollten nach Urteil des Bundessozialgerichts in die Rentenkassen nachzahlen. Das Bundessozialgericht hielt GmbH-Geschäftsführer für versicherungspflichtig. Sie entschieden im Falle eines Gesellschafter-Geschäftsführers, dass dieser scheinselbständig und damit auch rückwirkend in die Sozialversicherungspflicht eingeordnet wird. Viele der Gesellschafter-Geschäftsführer, die bisher keine Rentenbeiträge einzahlen, mussten demnach ab sofort zahlen, und das sogar rückwirkend. Rechnet man den Mindestbetrag hoch, wären das für fünf Jahre (Verjährungsfrist) rund 30 Tsd. € (Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.11.2005, B12 KR 18/04 R). Laut Bund Rentenversicherung wird die Rentenversicherungspflicht nicht umgesetzt. Der Bund Rentenverssicherung hat sich zum Rentenversicherungsproblem der beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer geäußert und in einer Stellungnahme klargestellt, dass das Urteil über den Einzelfall hinaus nicht angewendet wird. Allerdings soll in einer gesetzlichen Regelung eine Klarstellung erfolgen.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige

  • Seit dem 1. Februar 2006 haben Selbständige unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu versichern. Bedingung ist, dass sie vor ihrer Selbständigkeit mindestens 1 Jahr in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben (als Arbeitnehmer oder im Rahmen einer vergleichbaren Tätigkeit innerhalb von zwei Jahren). Auch wenn früher Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurde, kann bis Ende dieses Jahres ein Antrag für die freiwillige Weiterversicherung gestellt werden. Der Beitrag beläuft sich auf monatlich ca. 40 €.

Ihre -Nachrichten 2005

Sozialversicherung: Neue Grenzwerte 2005

  • Der Ausgangswert für die Krankenversicherung beträgt jährlich 42.300,-- Euro für 2005 bundesweit. Dies entspricht einen Monatsbetrag von 3.525,-- Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung beträgt 5.200,-- Euro monatlich in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern gilt eine Grenze von 4.400,-- Euro monatlich.

Einkommensteuer: PKW Kosten bei behinderten Menschen

  • Personen mit erheblicher Geh- und Stehbehinderung, die sich außerhalb des Hauses nur mit Hilfe eines Kfz bewegen können, können neben dem Pauschbetrag für Körperbehinderte sämtliche Kfz-Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Angemessen sind grundsätzlich Fahrten bis zu 15.000 km im Jahr und nur bis zur Höhe der Kilometerpauschbeträge (0,30 Euro).

Abgabe Umsatzsteuer-Voranmeldung/Lohnsteueranmeldung auf elektr. Weg

  • Für Voranmeldungs- bzw. Anmeldungszeiträume, die nach dem 31.12.2004 enden, sind Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen grundsätzlich auf elektronischem Weg (Steuerdaten - Übermittlungsverordnung vom 28.01.2003) zu übermitteln. Dafür stellt die Finanzverwaltung das kostenlose Programm ELSTER-Formular zur Verfügung. Aus Vereinfachungsgründen wird von der Finanzverwaltung jetzt eine Übergangsregelung gewährt, wobei für bis zum 31.03.2005 endende Voranmeldungs- bzw. Anmeldungszeiträume nicht beanstandet wird, wenn die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. der Lohnsteueranmeldung in herkömmlicher Form (also Papierform) erfolgt. Eine förmliche Zustimmung des Finanzamts ist hier nicht erforderlich.

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung ab 2005

  • Bis spätestens 28.02.2005 müssen Arbeitgeber die Eintragungen im Lohnkonto per elektronischer Lohnsteuerbescheinigung an die amtlich bestimmte Stelle übermitteln. Auf dem Weg zur voll elektronischen Steuererklärung wird über "Elster-Lohn" die elektronische Übermittlung der vom Arbeitgeber zu bescheinigenden Lohnsteuerdaten an die Finanzverwaltung realisiert. Die Daten werden den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit einem Steuerpflichtigen zugeordnet, hierzu dient das lohnsteuerliche Ordnungsmerkmal, die sog. eTIN. Die mitgeteilten Daten sind Grundlagen für die Eintragungen des Arbeitnehmers in der Anlage N der Einkommensteuererklärung. HINWEIS: Eine Anmeldung des einzelnen Arbeitgebers zum elektronischen Verfahren ist zur Zeit nicht erforderlich. Die dazu erforderliche Software wird von der Oberfinanzdirektion durch einen Hersteller-ID entsprechend lizenziert.

Vorsteuerberichtigung bei Kleinunternehmern

  • Der BFH hat entschieden, dass der Wechsel von der Besteuerung als Kleinunternehmer zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften eine Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 15 a UStG ist (Urteil V R 31/02 vom 17.06.2004). D.h., dass der bisher als Kleinunternehmer eingestufte Steuerpflichtige Vorsteuern anteilig für die noch verbleibende Zeit beim Finanzamt beantragen kann. Voraussetzung ist, dass die als Kleinunternehmer angeschafften Gegenstände grundsätzlich die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs erfüllen (z.B. eine ordnungsgemäße Rechnung zum Anschaffungszeitpunkt).