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Ihre -Nachrichten für 2010

Das Jahr 2010 bringt zahlreiche neue Gesetzte und Änderungen. Die wichtigsten Informationen für das neue Jahr lesen Sie hier

  • ERMÄSSIGTER UMSATZSTEUERSATZ: Ab 2010 reduziert sich der Umsatzsteuersatz auf 7 % für die Vermietungen von Wohn- und Schlafräumen, die zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden dienen. Dazu gehören die kurzfristigen Beherbergungen im Hotelgewerbe, aber auch die Übernachtung bis zu 6 Monaten in Pensionen oder Fremdenzimmern.
  • GEWERBESTEUER: Die Hinzurechnungsquote von Miet- und Pachtzinsen zur Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer wird von bisher 65 auf 50 % reduziert.
  • VORSTEUERVERGÜTUNGSVERFAHREN EU: Ab Januar 2010 wird das bisher bestehende Papierverfahren für im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. In den zusammenfassenden Meldungen müssen auch die Dienstleistungsumsätze angegeben werden, die in einem anderen Mitgliedsstaat steuerbar sind und dort nicht steuerbefreit sind. Die Mindestbeträge für die Antragstellung werden auf 50 € bei jährlicher und 400 € bei vierteljährlicher Anmeldung leicht erhöht. Eine Änderung von der quartalsweisen auf ein monatliches Anmeldeverfahren ist in der Gesetzgebung.
  • SOFORTABSCHREIBUNG GWG: Die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € wird optional wieder eingeführt. Daneben besteht die zweite Option die bisherige Verfahrensweise zu nutzen, wobei Wirtschaftsgüter bis zu 150 € sofort abgeschrieben werden und die anderen Wirtschaftsgüter zwischen 150,01 und 1.000 € einen Sammelpool bilden, der über 5 Jahre linear abgeschrieben wird.
  • ZINSSCHRANKE: Die steuerliche Anrechenbarkeit von betrieblich veranlassten Zinsaufwendungen für die Jahre 2008 und 2009 wurde von 1 Millionen auf 3 Millionen € angehoben.
  • ERBSCHAFTSSTEUER FÜR UNTERNEHMEN: Die Fristregelung zum Arbeitsplatzerhalt bei der Unternehmensnachfolge wird von 7 auf 5 Jahre gekürzt und die erforderliche Mindestlohnsumme verringert. Ab Januar 2010 sind dann unter diesen Bedinungen 85 % des Betriebsvermögens erbschaftssteuerfrei. Bei einer Unternehmensfortführung von 7 Jahren und einer höheren Mindestlohnsumme bleibt das gesamte Betriebsvermögen steuerfrei. Diese Änderung des Erbschaftsteuerrecht betrifft nur Unternehmen ab 20 Arbeitnehmern.
  • STEUERHINTERZIEHUNG: Bei Kontakten zu Steueroasen und wenn ein Steuerpflichtiger jährlich mehr als 500 Tausend € an positiven Überschusseinkünften aufweist, werden die Dokumentations- und Aufbewahrungsfristen verlängert. Die Mitwirkungspflicht zur Sachverhaltsaufklärung kann zukünftig zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung führen. Desweiteren werden die Bargeldkontrollen an den Grenzen verschärft. Sollten z.B. Kontoauszüge von Banken aus den so genannten Steueroasen gefunden werden, kann der Zoll nun auch bei Mitführen von weniger als 10 Tausend € eine Kontrollmitteilung an die zuständigen Finanzbehörden machen.
  • SONDERAUSGABE STEUERBERATUNGSKOSTEN: Die Steuerberatungskosten werden rückwirkend ab 2006 wieder als Sonderausgaben absetzbar sein.
  • KINDERGELD: Für die ersten beiden Kinder steigt das Kindergeld auf jeweils 184 €, für das dritte Kind auf 190 €, sowie für das vierte Kind und weitere Kinder von 195 € auf 215 € monatlich. Der Freibetrag je Kind erhöht sich auf 7.008 €. Dieser wird sich aus 4.488 € Kinderfreibetrag und 2.520 € Betreuungsfreibetrag zusammensetzen.
  • ABSETZBARKEIT KRANKENVERSICHERUNGS- UND PFLEGEVERSICHERUNGSBEITRÄGE: Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung können ab dem Jahr 2010 Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abziehen. Bei privat krankenversicherten Steuerpflichtigen bestimmt sich der als Sonderausgabe abzugsfähige existenznotwendige Beitrag nach dem Leistungskatalog des so genannten Basistarifs. Ausnahme bleiben private wie gesetzliche Beitragsanteile, die auf einen Krankengeldanspruch/ Krankentagegeld oder Sonderleistungen (z.B. Einzelzimmer im Krankenhaus) entfallen.
  • GRUNDFREIBETRAG UND EINGANGSSTEUERSATZ: Der Grundfreibetrag steigt zum 1. Januar 2010 auf 8.004 €. Der Eingangssteuersatz wurde bereits rückwirkend ab 2009 auf 14 % gesenkt.
  • FAKTORVERFAHREN: Ab 2010 können angestellte Ehegatten anstelle der bisherigen Steuerklassenwahl III/V die Anwendung des sog. Faktorverfahrens beim Finanzamt beantragen. Dieses neue Lohnsteuerabzugsverfahren für Ehegatten ist als zusätzliche Alternative vorgesehen. Die bisherigen Steuerklassenkombinationen IV/IV oder III/V bleiben bestehen. Die Zielsetzung diese Alternative liegt darin, die hohe Abgabenlast in Fällen der Steuerklasse V zu beseitigen, die der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung entgegenwirkt. Die Eintragung des Faktors findet auf Antrag beim zuständigen Finanzamt statt. Voraussetzung ist die Zusammenveranlagung der Ehegatten. Eine Steuererklärung wird mit Eintragung des Faktors zwingend.
  • KÜNSTLERSOZIALABGABE: Der aktuelle Anteil der Künstlersozialabgabe von 4,4% wird ab 2010 auf 3,9% gesenkt.
  • INSOLVENZGELDUMLAGE: Aufgrund der Zunahme von Firmenpleiten in der Wirtschaftskrise vervierfacht die Regierung die Insolvenzgeldumlage. Danach müssen Unternehmen ab Januar 0,41 % statt bisher 0,1 % der Bruttolohnsumme als Insolvenzgeldumlage einzahlen.
  • ERSTATTUNGSVERFAHREN AUFWENDUNGSAUSGLEICHGESETZ: Ab Januar besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (U1) sowie Mutterschaftsleistungen (U2) elektronisch zu stellen. Ein Antrag in Papierform ist dann nicht mehr notwendig. Verpflichtend wird das elektronische Verfahren erst ab Januar 2011.
  • ALTERSTEILZEIT: Das Altersteilzeit-Modell wird nicht verlängert und läuft zum 31.12.2009 aus.
  • ELENA-VERFAHREN: Das Gesetz über das Verfahren des Elektronischen Entgeltnachweises (kurz ELENA-Verfahrensgesetz) bestimmt, wie ab 2012 Arbeitsentgelte und Beschäftigungszeiten von Arbeitnehmern nachzuweisen sind, wenn Sozialleistungen beantragt werden. Arbeitgeber sind deshalb bereits ab 1. Januar 2010 gesetzlich verpflichtet, regelmäßig elektronische Verdienst- und Beschäftigungsdaten zertifiziert an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln. Ab 2012 wird dann von berechtigten Behörden bei der Antragstellung von Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld auf diese Daten zurückgegriffen. Ab dem 1. Juli 2010 sind Kündigungen mit der nächsten Entgeltabrechnung zu melden, bei befristeten Arbeitsbeträgen ist bereits 3 Monate vor Beendigung eine entsprechende Meldung zu übersenden. Hier müssen neben den Verdienst- und Beschäftigungsdaten weitere Daten, z.B. Kündigungsgrund- und -frist übermittelt werden. Auf den Entgeltbescheinigungen ist dem Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass diese Daten an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermittelt worden sind.
  • ABSETZBARKEIT KRANKENVERSICHERUNGS- UND PFLEGEVERSICHERUNGSBEITRÄGE: Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung können ab dem Jahr 2010 Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abziehen. Bei privat krankenversicherten Steuerpflichtigen bestimmt sich der als Sonderausgabe abzugsfähige existenznotwendige Beitrag nach dem Leistungskatalog des so genannten Basistarifs. Ausnahme bleiben private wie gesetzliche Beitragsanteile, die auf einen Krankengeldanspruch/ Krankentagegeld oder Sonderleistungen (z.B. Einzelzimmer im Krankenhaus) entfallen.
  • ELStAM: 2009 wird letztmalig eine Lohnsteuerkarte in Papierform für das Kalenderjahr 2010 ausgegeben. Diese ist bis 2011 gültig. Ab 2011 werden dann die steuerrelevanten Daten des Arbeitnehmers nur noch auf dem vom Arbeitgeber abgerufen. Dazu wird die Datenbank ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) beim Bundeszentralamt für Steuern aufgebaut. Bei der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für 2010 ist grundsätzlich die Steueridentifikationsnummer des Arbeitnehmers zu verwenden.

Ihre -Nachrichten für 2009

  • PENDLERPAUSCHALE: Die Kosten für die Fahrt zwischen Arbeitsstätte und Wohnung müssen nach Ansicht des Bundesfinanzhofes und Bundesverfassungsgerichts weiterhin von der Steuer abgesetzt werden können. Die Neuregelung der Pendlerpauschale, nach der seit dem 1. Januar 2007 nur noch die Kosten ab dem 21. Kilometer abgesetzt werden können, ist nach Ansicht der Richter verfassungswidrig. Mit Rückerstattungen können Pendler ab sofort rechnen, sofern sie Ihre Kosten in 2007 geltend gemacht haben.
  • ERBSCHAFTSSTEUER BEI IMMOBILIEN: Steuerfrei bleibt die Vererbung einer selbst genutzten Wohnimmobilie für den verbliebenen Ehepartner, wenn die Immobilie für mindestens 10 Jahre nach dem Erbfall weiterhin für eigene Wohnzwecke genutzt wird. Beträgt die Wohnfläche unter 200 m², können sogar die Kinder des Verstorbenen von der Steuerfreiheit profitieren. Bei vermieteten Immobilien werden 90% des Verkehrswertes besteuert, vorher betrug die Besteuerung 65%.
  • ERBSCHAFTSSTEUER FÜR UNTERNEHMEN: Für Unternehmensübertragungen stehen künftig zwei Optionen zur Verfügung. Diese können in Abhängigkeit von Behaltensfrist, Lohnsummenregelung und Höchstgrenzen des Verwaltungsvermögens eingesetzt werden. Die erste Möglichkeit führt zur kompletten Befreiung, wenn das Unternehmen 10 Jahre weitergeführt wird. Die bisherige Lohnsumme muss über diesen Zeitraum beibehalten werden und es dürfen nur 10% des Privatvermögens dem Betriebsvermögen zugerechnet werden. Die zweite Option ist die 15%-ige Besteuerung, wenn der Betrieb 7 Jahre weitergeführt wird und die Lohnsumme jährlich nicht unter ca. 92,85% der Ausgangslohnsumme sinkt. Das Verwaltungsvermögen darf hier maximal 50% betragen. Eine Betrachtung des Lohnsumme findet, im Gegensatz zur ersten Möglichkeit, erst nach Ende des 7-Jahres-Zeitraums statt, daher können die Lohnsummen jährlich um den Wert von 92,85% schwanken.
  • PRIVATE ABGELTUNGSTEUER: Die neue Kapitalertragsteuer hat ab dem 1. Januar 2009 abgeltenden Charakter: Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne werden zukünftig mit 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert und nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz. Die Abgeltungsteuer wird direkt von den Banken geleistet und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Die Abgeltungsteuer wird nicht erhoben, wenn der Sparer-Pauschbetrag (Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag werden darin zusammengefasst) von 801€ für Ledige bzw. 1.602€ für Verheiratete unterschritten oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt wird. Zwar entfällt die bisherige Behaltefrist für Wertpapiere von einem Jahr, jedoch gilt Bestandsschutz für Wertpapiere, die vor dem 1.1.2009 erworben wurden. Für Steuerpflichtige mit niedrigem Einkommen besteht die Möglichkeit, die Besteuerung nach dem allgemeinen Steuertarif zu beantragen. Das Finanzamt führt eine sog. "Günstigerprüfung" durch und erstattet gegebenenfalls die zuviel gezahlte Steuer. Nachteile der Abgeltungsteuer sind der Wegfall der Verrechnungsmöglichkeit von Kapitalverlusten mit anderen Einkunftsarten und der steuerliche Abzug von Werbekosten im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften über den Sparer-Pauschbetrag hinaus. Weiterhin wird das Halbeinkünfteverfahren gestrichen, und Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen bleiben generell unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Die Abgeltungsteuer gilt nicht für steuerschädliche Rückfinanzierungen (Back-to-Back Finanzierungen), Zinsen aus privaten Darlehen, Erträge aus einer mindestens 10%-igen Beteiligung an Kapitalgesellschaften und Veräußerungsgewinnen aus Immobilien (hier gilt die 10-jährige Spekulationsfrist).
  • STEUERHINTERZIEHUNG: Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil neue Strafmaßstäbe für Steuerbetrug festgelegt. Ab einem Schaden von 50 Tausend € soll die Freiheitsstrafe zur Regel werden. Bei Beträgen ab 100 Tausend € müssen laut BGH Freiheitsstrafen verhängt werden, die aber noch zur Bewährung ausgesetzt werden können. Ab 1 Million € darf die Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.
  • KFZ-STEUER:Für alle Neuwagenkäufe im Zeitraum vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 wird für ein Jahr die Kfz-Steuer ausgesetzt. Bei Einhaltung der Euro-5- und Euro-6-Norm wird sie bis zu zwei Jahren ausgesetzt, endet aber spätestens zum 31. Dezember 2010.
  • KÜNSTLERSOZIALABGABE: Der aktuelle Anteil der Künstlersozialabgabe von 4,9% wird ab 2009 auf 4,4% gesenkt.
  • ABSCHREIBUNG: Voraussichtlich wird die degressive Abschreibung in Höhe der 2,5-fachen linearen Abschreibung befristet wiedereingeführt. Die Möglichkeiten der Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen werden durch die Erhöhung der Betriebsvermögens- bzw. Gewinngrenzen auf 335 Tausend bzw. 200 Tausend € erweitert. Diese konjunkturfördernden Maßnahmen gelten befristet für 2009 und 2010.
  • HANDWERKERLEISTUNGEN: Bei Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können ab dem 1. Januar 2009 nunmehr 20% von 6.000 € der Arbeitskosten von Handwerkern abgesetzt werden, das entspricht maximal 1.200 € pro Jahr Steuererleichetrung. Die Rechnung sollte die Material- und Arbeitsleistungen immer getrennt ausweisen und die Zahlung muss immer unbar erfolgen.
  • STEUER-IDENTIFIKATIONSNUMMER: 2009 wird letztmalig eine Lohnsteuerkarte in Papierform für das Kalenderjahr 2010 ausgegeben. Ab 2011 werden dann die steuerrelevanten Daten des Arbeitnehmers nur noch auf dem elektronischen Weg verarbeitet.
  • KINDERGELD: Für die ersten beiden Kinder steigt das Kindergeld auf jeweils 164 €, für das dritte Kind auf 170 €, sowie für das vierte Kind und weitere Kinder von 179 € auf 195 € monatlich. Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 3.864 €.
  • ARBEITSLOSENVERSICHERUNG: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird ab dem 01. Januar 2009 von 3,3% auf 2,8% gesenkt. Dafür steigt die Beitragsbemessungsgrenze. In Ostdeutschland liegt sie bei monatlich 4.550 € bzw. 54.600 € jährlich. In Westdeutschland und Westberlin liegt sie bei monatlich 5.400 € bzw. 64.800 € im Jahr.
  • BEITRAGSSÄTZE KRANKENVERSICHERUNG: Durch die Gesundheitsreform werden alle Krankenkassen den einheitlichen Beitragssatz von 15,5% einführen. Falls dieser Betrag nicht ausreichend ist, besteht für sie die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag zu erheben, der max. 1% des Bruttoeinkommens nicht übersteigen darf. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt ab dem nächsten Jahr monatlich 3.675 € bzw. jährlich 44.100 €. Selbstständige zahlen einen ermäßigten Beitragssatz von 14,9%, verlieren aber ab 2009 Ihren Anspruch auf Krankengeld. Eine Zusatzversicherung ist hier ratsam.
  • ARBEITSLOSENVERSICHERUNG: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird ab dem 01. Januar 2009 von 3,3 % auf 2,8 % gesenkt. Dafür steigt die Beitragsbemessungsgrenze. In Ostdeutschland liegt sie bei monatlich 4.550 € bzw. 54.600 € jährlich. In Westdeutschland und Westberlin liegt sie bei monatlich 5.400 € bzw. 64.800 € im Jahr.
  • BERUFSGENOSSENSCHAFT: Die im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung anfallenden Betriebsprüfungsaufgaben werden an die Rentenversicherung übertragen. Die Meldepflichten des Arbeitgebers werden erheblich erweitert. Die bisherige Jahresmeldung der Bruttolohnsumme reicht nicht mehr aus, der Arbeitgeber muss ab 2009 für jeden einzelnen Arbeitnehmer monatlich Informationen zum beitragspflichtigen Entgelt sowie die geleisteten Arbeitstunden elektronisch übermitteln. Ebenso sind die Beiträge zur Insolvenzgeldumlage zusammen mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Krankenkassen monatlich abzuführen.
  • SOFORTMELDUNG SCHWARZARBEIT: Um die Schwarzarbeit in bestimmten Branchen zu bekämpfen, ist ab 2009 die Sofortmeldung für neue Arbeitnehmer (auch Aushilfen) notwendig. Diese Branchen sind das Bau-, Gaststätten- und Beherbergungs-, Personenbeförderung-, Speditions-, Transport-, Logistik-, Schausteller-, Gebäudereinigungsgewerbe. Ebenso Unternehmen der Forst- und Fleischwirtschaft sowie Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Ausstellungen und Messen beteiligen. Für die Beschäftigten dieser Branchen ist vor der Arbeitsaufnahme die Sozialversicherungsanmeldung notwendig.

Ihre -Nachrichten für 2008

  • KÖRPERSCHAFTSSTEUER: Der Steuersatz wird von 25% auf 15% abgesenkt, wodurch sich die Gesamtbelastung einschließlich der Gewerbesteuer von ca. 39% auf ca. 30% verringert.
  • GEWERBESTEUER: Zur berücksichtigen ist, dass die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar werden kann. Die Gewerbesteuermesszahl wird einheitlich für alle Betriebe von 5 % auf 3,5 % gemindert. Zusätzlich wird die Anrechnung der GewSt auf die Einkommensteuer (ESt) nach § 35 EStG von 1,8% auf 3,8% erhöht, gleichzeitig eine Begrenzung auf die tatsächliche zu zahlende Gewerbesteuer des Unternehmens eingeführt.
  • INVESTITIONSABZUGSBETRAG: Die bekannte Ansparabschreibung wird ab 2008 zum Investitionsabzugsbetrag umgewandelt und auf gebrauchte Wirtschaftsgüter ausgedehnt. Die Sofortabschreibung ist unabhängig von der vorherigen Bildung des Investitionsabzugsbetrags auch für diese gebrauchten Wirtschaftsgüter möglich.
  • GERINGWERTIGE WITSCHAFTSGÜTER: Die Sofortabschreibung für GWG bis 410 € ist ab 2008 nur noch differenziert möglich. Die Sofortabschreibung von GWG mit Anschaffungskosten bis zu 150 € netto (bisher 100 €) wird 2008 zwingend. Für Wirtschaftsgüter von 150 bis 1.000 € netto wird ein jahresbezogener Sammelposten (Pool) gebildet. Diese im Sammelposten aufgenommenen Wirtschaftsgüter werden gleichmäßig über fünf Jahre abgeschrieben. Die Anschaffungskosten der sich im Sammelposten befindlichen Wirtschaftsgüter werden mit 20% linear abgeschrieben. Scheidet eines der in den Sammelposten aufgenommenen Wirtschaftsgüter vor Ablauf der 5-Jahres-Frist aus dem Betrieb aus, verringert sich der Wert des Sammelpostens nicht.
  • ABSCHREIBUNG: Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung fällt ab 2008 weg.
  • ÜBERNACHTUNGSPAUSCHALE: Ab 2008 dürfen Selbständige die Kosten für die Übernachtung in Deutschland nur noch mittels Einzelnachweis, z. B. durch Vorlage der Hotelrechnung, steuerlich geltend machen.
  • ELEKTRONISCHER ZAHLUNGSVERKEHR (SEPA): Bis 2009 stellen die Banken den europäischen elektronischen Zahlungsverkehr auf IBAN (Kontonummer) und BIC (Bankleitzahl) um. Das herkömmliche Austauschformat, die DTAUS-Datei wird dann durch die XML-Datei ersetzt. Vorsorglich sollte man jetzt IBAN und BIC in den Geschäftsformularen aufnehmen.
  • GMBH-GESETZ: In der ersten Jahreshälfte 2008 soll das neue GmbH-Gesetz kommen. Dann werden für die GmbH-Gründung voraussichtlich nur 5.000 € notwendig sein. Weiterhin soll Möglichkeit geschaffen werden, eine Mini-GmbH zu gründen. Dafür ist erst einmal kein Startkapital notwendig, allerdings gelten strengere Transparenzregeln und die Verpflichtung der nachträglichen Eigenkapitalaufstockung. Wenn mit der Eigenkapitalbildung ein Schwellenwert von 10.000 € erreicht wird, kann die Mini-GmbH in eine normale GmbH umgewandelt werden.
  • BÜRGERLICHES ENGAGEMENT: Als Vereinsvorstand, als Spender oder ehrenamtlich Tätiger ist für Sie rückwirkend zum 1. Januar 2007 das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Kraft getreten. Als Steuerpflichtiger können dann wählen, ob Sie für das Veranlagungsjahr 2007 noch das alte oder bereits das neue Recht in Anspruch nehmen. Dieses Gesetz bringt folgende Verbesserungen: Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5% (kirchliche, religiöse und gemeinnützige Zwecke) bzw. 10 % (mildtätige, wissenschaftliche und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke) des Gesamtbetrages der Einkünfte auf 20 % für alle förderungswürdigen Zwecke. Die Umsatzgrenze für den Spendenabzug wird verdoppelt. Eine steuerfreie Pauschale für alle Verantwortungsträger in Vereinen in Höhe von 500 € wird eingeführt und der Spendennachweis bis 200 € erleichtert.
  • BEITRAG ARBEITSLOSENVERSICHERUNG: Der derzeitige Beitragssatz von 4,2% wird auf 3,3% des Bruttolohns gesenkt.
  • KÜNSTLERSOZIALABGABE: Der aktuelle Anteil der Künstlersozialabgabe von 5,1% wird ab 2008 auf 4,9% gesenkt.
  • BERUFLICH VERANLASSTE AUSWÄRTSTÄTIGKEIT: Die Unterscheidung zwischen Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit mit ihren gesonderten Regelungen werden unter dem Begriff "beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit" zusammengefasst. Damit vereinfachen sich die bisher teilweise unübersichtlichen Regelungen des Reisekostenrechts. Achtung: Als Werbekosten 2008 dürfen Arbeitnehmer die Kosten für die Übernachtung nur noch mittels Einzelnachweis, z. B. durch Vorlage der Hotelrechnung, steuerlich geltend machen.
  • ELEKTRONISCHER BUNDESANZEIGER: Seit Anfang 2007 müssen sämtliche Kapitalgesellschaften ihre Jahresabschlüsse in elektronischer Form im Bundesanzeiger veröffentlichen, d.h. bis zum 31. Dezember müssen über den Internetauftritt des Unternehmensregisters die Abschlüsse für 2006 eingereicht werden.

Ihre -Nachrichten für 2007

Neue Personenkennziffern ersetzen die Steuernummer

    Ab dem 1. Juli 2007 tritt die Verordnung zur Einführung dauerhafter Identifikationsnummern in Besteuerungsverfahren (§ 139d AO) in Kraft. Damit erhalten alle natürlichen Personen vom Juli bis September 2007 vom Bundeszentralamt für Steuern eine eindeutige und dauerhafte 11-stellige Personenkennziffer zugeteilt. Die bisher von Bundesland zu Bundesland verschieden aufgebauten Steuernummern werden damit ersetzt.

Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform 2008

    Die Bund-Länder Arbeitsgruppe hat ein neues Konzept für eine umfassende Reform der Unternehmenssteuern vorgelegt und wird nun im Kabinett beraten. In Kraft treten soll das Paket Anfang 2008 (teilweise auch Anfang 2007 bzw. 2009). Hier die Eckpunkte der Reform:

  • KÖRPERSCHAFTSSTEUER: Kapitalgesellschaften sollen eine Körperschaftssteuersenkung von derzeit 25 auf 15 Prozent erhalten. Weiter soll die Körperschaftssteuer in eine föderale Unternehmenssteuer umgewandelt werden.
  • GEWERBESTEUER: Die Gewerbesteuer soll zusammen mit der Körperschaftssteuer zur Unternehmenssteuer gewandelt werden, dabei soll die Gesamtbelastung von derzeit durchschnittlich 39 Prozent auf unter 30 Prozent sinken. Die Gewerbesteuer wird dann zum kommunalen Anteil an der neuen Unternehmenssteuer.
  • BEMESSUNGSGRUNDLAGE: Um Steuerausfälle zu begrenzen, wollte die Arbeitsgruppe mehr Bilanzposten der Unternehmen in die Berechnung der Steuerschuld einbeziehen. Dazu zählen dann Ausgaben wie Zinsen, Mieten und Pachten. Dies wird nach aller Voraussicht jedoch nicht umgesetzt.
  • PERSONENGESELLSCHAFTEN: zahlen Einkommenssteuer mit einem Satz zwischen 15 und 42 Prozent. 75 % der Einzelunternehmen haben bereits heute eine Steuerlast von weniger als 15 Prozent. Bis jetzt profitieren sie nicht von der Reform, diskutiert wird jedoch eine Investitionsrücklage oder eine generelle Begünstigung des im Unternehmen einbehaltenen Gewinns.
  • ABGELTUNGSSTEUER: Kapitaleinkünfte werden momentan noch unterschiedlich besteuert. Zukünftig wird es eine pauschale Abgeltungssteuer geben. Die Höhe wird noch festgelegt. Im Gespräch sind 30 Prozent für 2008 und 25 Prozent ab 2009.
  • ERBSCHAFTSTEUER: Ebenfalls zur Entlastung des Mittelstands sollen Firmenerben mit jedem Jahr der Betriebsfortführung zehn Prozent der Steuerschuld erlassen werden. Diese Änderung soll bereits am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten.
  • DEGRESSIVE ABSCHREIBUNG: Die durch die Reform zu erwartenden Steuerausfälle sollen teilweise durch die Abschaffung der degressiven Abschreibung kompensiert werden.

neues Bundeskindergeldgesetz für ab 2007 geborene Kinder

    Das neue Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiv-Eltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen. Die Elterngeldleistung beträgt prozentual mindestens 67% des entfallenden Nettoeinkommens, absolut mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro (67% von maximal 2700 Euro, die als Einkommen berücksichtigt werden) für mindestens die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Darüber hinaus kann das Eltergeld unter bestimmten Voraussetzungen noch 2 Monate länger in Anspruch genommen werden (Partnermonate).

Ihre -Nachrichten 2006

Das Steueränderungsgesetz 2007 sieht Einschnitte für Pendler, Kleinsparer sowie Familien mit älteren Kindern und die Reichensteuer für Gutverdiener vor.

  • ARBEITSZIMMER: Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer sollen nur noch dann vom Finanzamt berücksichtigt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
  • PENDLERPAUSCHALE: Künftig sollen Pendler Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst vom 21. Kilometer an steuerlich geltend machen können. Dazu soll das sog. Werkstorprinzip eingeführt werden, nach dem Aufwendungen für den Weg zur Arbeit zum Privatbereich gehören und so nicht beim Fiskus abgesetzt werden können. Um Härten zu vermeiden, sollen Fernpendler vom 21. Kilometer an 30 Cent wie Werbungskosten absetzen können. Durch den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 € sei jede Entfernung zur Arbeit bis 13,9 Kilometer weiter abgedeckt. Betroffen seien nur Fernpendler.
  • KINDERGELD: Die Altersgrenze für die Zahlung von Kindergeld und Kinderfreibetrag wird von 27 auf 25 Jahre gesenkt. Geplant ist eine Übergangsregelung: Für Kinder vom Geburtsjahrgang 1983 an wird nur noch 25 Jahre lang gezahlt, für Kinder des Jahrgangs 1982 bis zum 26. Geburtstag.
  • SPARERFREIBETRAG: Der Sparerfreibetrag soll für Ledige auf 750 €/Jahr und für Verheiratete auf 1.500 €/ Jahr in etwa halbiert werden. Zins- und Kapitalerträge, die darüber hinausgehen, müssen dann der Einkommensteuer unterworfen werden. So wäre eine Spareinlage von 30 Tsd. € bei einem Zinssatz von 2,5 % pro Jahr an der Grenze zur Steuerzahlung, bei höheren Zinsen sinkt die Grenze.
  • REICHENSTEUER: Für Gutverdiener mit einem Jahreseinkommen von mehr als 250 Tsd. € (Verheiratete 500 Tsd. €) soll sich der Spitzensteuersatz von 42 auf 45 % erhöhen. Wegen verfassungsrechtlicher Risiken werden 2007 alle Gewinneinkünfte ausgenommen. 2008 sollen zusammen mit der Unternehmensteuerreform alle Spitzenverdiener einbezogen werden.

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung sowie dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen zugestimmt.

  • KINDERBETREUUNGSKOSTEN: Alleinerziehende und Doppelverdiener-Paare können rückwirkend zum 1. Januar 2006 erwerbsbedingte Betreuungskosten für Kinder bis zu 14 Jahren zu zwei Dritteln steuerlich absetzen, Höchstgrenze jährlich sind max. 4 Tsd. € pro Kind. Einverdiener-Ehen können nur die Kosten für Kinder zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr geltend machen.
  • HANDWERKER- UND PFLEGELEISTUNGEN: Bei Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können Privathaushalte seit dem 1. Januar 20% der Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen, maximal 600 € pro Jahr, absetzen. Entsprechendes gilt für Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Personen, allerdings mit einem Höchstsatz von 1.200 €. Die Abzugsbeträge können nebeneinander, jedoch nicht für dieselbe Leistung, in Anspruch genommen werden.
  • DEGRESSIVE ABSCHREIBUNG: Die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird von 20 % auf 30 % und maximal das dreifache der linearen AfA angehoben. Die Regelung ist befristet auf die Jahre 2006 und 2007.
  • UMSATZSTEUER: Zum 1. Januar 2007 wird die Umsatzgrenze bei der Besteuerung nach den tatsächlichen Einnahmen (Ist-Versteuerung) in den alten Ländern von 125.000 € auf 250.000 € angehoben. In den neuen Ländern wird die Umsatzgrenze von 500.000 € bis zum Ende des Jahres 2009 fortgeführt.
  • 1%-REGELUNG: Die 1%-Regelung für die private Nutzung eines betrieblichen Pkw wird - rückwirkend zum 1. Januar 2006 - auf eine mindestens 50%-ige betriebliche Nutzung des Fahrzeuges beschränkt.

Die Regierung hat das Haushaltsbegleitgesetz 2006 beschlossen. Der Entwurf sieht unter anderem folgende Regelungen vor:

  • Der allgemeine Umsatzsteuersatz soll ab 1. Januar 2007 auf 19% steigen (ebenso die Versicherungssteuer).
  • Der pauschale Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte (Mini-Job) im gewerblichen Bereich soll zum 01.01.2007 von 25% auf 30% erhöht werden (15% für Rentenversicherung, 13% für Krankenversicherung sowie 2% für Steuern).
  • Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll zum 01.01.2007 um 2 Prozentpunkte auf 4,5% gesenkt werden (Finanzierung durch Umsatzsteuererhöhung).

GmbH-Geschäftsführer sind nicht versicherungspflichtig!

  • Bisher sozialversicherungsrechtlich befreite Gesellschafter-Geschäftsführer sollten nach Urteil des Bundessozialgerichts in die Rentenkassen nachzahlen. Das Bundessozialgericht hielt GmbH-Geschäftsführer für versicherungspflichtig. Sie entschieden im Falle eines Gesellschafter-Geschäftsführers, dass dieser scheinselbständig und damit auch rückwirkend in die Sozialversicherungspflicht eingeordnet wird. Viele der Gesellschafter-Geschäftsführer, die bisher keine Rentenbeiträge einzahlen, mussten demnach ab sofort zahlen, und das sogar rückwirkend. Rechnet man den Mindestbetrag hoch, wären das für fünf Jahre (Verjährungsfrist) rund 30 Tsd. € (Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.11.2005, B12 KR 18/04 R). Laut Bund Rentenversicherung wird die Rentenversicherungspflicht nicht umgesetzt. Der Bund Rentenverssicherung hat sich zum Rentenversicherungsproblem der beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer geäußert und in einer Stellungnahme klargestellt, dass das Urteil über den Einzelfall hinaus nicht angewendet wird. Allerdings soll in einer gesetzlichen Regelung eine Klarstellung erfolgen.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige

  • Seit dem 1. Februar 2006 haben Selbständige unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu versichern. Bedingung ist, dass sie vor ihrer Selbständigkeit mindestens 1 Jahr in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben (als Arbeitnehmer oder im Rahmen einer vergleichbaren Tätigkeit innerhalb von zwei Jahren). Auch wenn früher Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurde, kann bis Ende dieses Jahres ein Antrag für die freiwillige Weiterversicherung gestellt werden. Der Beitrag beläuft sich auf monatlich ca. 40 €.

Ihre -Nachrichten 2005

Sozialversicherung: Neue Grenzwerte 2005

  • Der Ausgangswert für die Krankenversicherung beträgt jährlich 42.300,-- Euro für 2005 bundesweit. Dies entspricht einen Monatsbetrag von 3.525,-- Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung beträgt 5.200,-- Euro monatlich in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern gilt eine Grenze von 4.400,-- Euro monatlich.

Einkommensteuer: PKW Kosten bei behinderten Menschen

  • Personen mit erheblicher Geh- und Stehbehinderung, die sich außerhalb des Hauses nur mit Hilfe eines Kfz bewegen können, können neben dem Pauschbetrag für Körperbehinderte sämtliche Kfz-Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Angemessen sind grundsätzlich Fahrten bis zu 15.000 km im Jahr und nur bis zur Höhe der Kilometerpauschbeträge (0,30 Euro).

Abgabe Umsatzsteuer-Voranmeldung/Lohnsteueranmeldung auf elektr. Weg

  • Für Voranmeldungs- bzw. Anmeldungszeiträume, die nach dem 31.12.2004 enden, sind Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen grundsätzlich auf elektronischem Weg (Steuerdaten - Übermittlungsverordnung vom 28.01.2003) zu übermitteln. Dafür stellt die Finanzverwaltung das kostenlose Programm ELSTER-Formular zur Verfügung. Aus Vereinfachungsgründen wird von der Finanzverwaltung jetzt eine Übergangsregelung gewährt, wobei für bis zum 31.03.2005 endende Voranmeldungs- bzw. Anmeldungszeiträume nicht beanstandet wird, wenn die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. der Lohnsteueranmeldung in herkömmlicher Form (also Papierform) erfolgt. Eine förmliche Zustimmung des Finanzamts ist hier nicht erforderlich.

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung ab 2005

  • Bis spätestens 28.02.2005 müssen Arbeitgeber die Eintragungen im Lohnkonto per elektronischer Lohnsteuerbescheinigung an die amtlich bestimmte Stelle übermitteln. Auf dem Weg zur voll elektronischen Steuererklärung wird über "Elster-Lohn" die elektronische Übermittlung der vom Arbeitgeber zu bescheinigenden Lohnsteuerdaten an die Finanzverwaltung realisiert. Die Daten werden den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit einem Steuerpflichtigen zugeordnet, hierzu dient das lohnsteuerliche Ordnungsmerkmal, die sog. eTIN. Die mitgeteilten Daten sind Grundlagen für die Eintragungen des Arbeitnehmers in der Anlage N der Einkommensteuererklärung. HINWEIS: Eine Anmeldung des einzelnen Arbeitgebers zum elektronischen Verfahren ist zur Zeit nicht erforderlich. Die dazu erforderliche Software wird von der Oberfinanzdirektion durch einen Hersteller-ID entsprechend lizenziert.

Vorsteuerberichtigung bei Kleinunternehmern

  • Der BFH hat entschieden, dass der Wechsel von der Besteuerung als Kleinunternehmer zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften eine Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 15 a UStG ist (Urteil V R 31/02 vom 17.06.2004). D.h., dass der bisher als Kleinunternehmer eingestufte Steuerpflichtige Vorsteuern anteilig für die noch verbleibende Zeit beim Finanzamt beantragen kann. Voraussetzung ist, dass die als Kleinunternehmer angeschafften Gegenstände grundsätzlich die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs erfüllen (z.B. eine ordnungsgemäße Rechnung zum Anschaffungszeitpunkt).